Per "e.V."
durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Das
Urteil
Was ich von dem Gerichtsurteil
zu berichten wußte, hat mir so gut wie niemand geglaubt.
Deswegen haben wir es nun gescannt - jeder kann es detailliert
Seite für Seite hier nachlesen.
Natürlich muß
man dazu sagen, daß die Richter der Kammer 33 sich den Blödsinn
nicht selbst ausgedacht haben. Vielmehr hat Rechtsanwalt Philipp
Krings das im Auftrag des westdeutschen Rundfunks so vorgegeben.
Leider ist damit nun per Gesetz fixiert, daß Top Level Domains
keinerlei Bedeutung mehr haben. Die Folgen kann man bei
Heise online, bei der Schweizer
Sonntagszeitung oder auch beim
Österreichischen Rundfunk nachlesen. Daß die "offensive
Eroberung des Internets" durch deutsche Anwälte nun
im Ausland Erinnerungen an andere deutsch-offensive Eroberungen
vor über 60 Jahren weckt, wird billigend in Kauf genommen.
Ekelhaft.
Daß Top Level
Domains gerade dazu gedacht waren, solche unnötigen Zusammenstöße
zu vermeiden, hat die deutsche Rechtssprechung nun erfolgreich
ausgehebelt. Ebenso unsinnig und völlig überflüssig
ist die Auffassung, daß eine Domain gleichzeitig die Anmaßung
eines Kennzeichens sei. Sie ist eine Adresse, nicht mehr und nicht
weniger. Hätte ich "wdr.org" als Firmenname benutzt
oder eingetragen, könnte ich die Aufregung ja noch verstehen.
Doch das war bei dieser Domain nie der Fall. Der Hauptkritikpunkt
- das "Willkommen bei..." wäre ebenso auszuräumen
gewesen, wenn man das gewünscht hätte. Stattdessen sollte
ich innerhalb weniger Tage meine E-Mails abgeben. 40.000,-,
um das zu vermeiden, ist ein hoher Preis - die Schadensersatzforderungen
meiner E-Mail-Partner, wenn ihre Post ohne Vorwarnung in Köln
gelandet wären, wären aber sicher auch nicht besser
gewesen.
Daß man aber
nun auch noch sagt, daß Amateurfunk eine Konkurrenzsache
zum Rundfunk sei (Seite
14), bzw. ich mit dem Verfassen (nicht Verlegen) eines Buches
in Konkurrenz zu einem öffentlich-rechtlichen Sender stehe,
ist schon ein dickes Ei. Damit ist nun auch das Hobby Amateurfunk
glücklich kommerzialisiert - wahrscheinlich würde sich
der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerne die paar Amateurfunkfrequenzen
auch noch einverleiben, auch wenn die für kein einziges weiteres
Programm ausreichen würden und der Normalverbraucher auch
keine Empfänger für diese Frequenzen hat. Man will aber
das generelle Funkmonopol zurück und dazu das Kommunikatiosmonopol.
Und wohl sogar das zum Bücherschreiben. Muß ich zukünftig
bei Herrn Pleitgen eine Schreiberlaubnis beantragen, wenn ich
nochmal ein Buch verfassen will, sobald in denen das Wort "Funk"
(auch Funktelefone und Handys wurden ja beanstandet) vorkommt?
Darf mir in Zukunft noch wer schreiben (ob nun im Briefumschlag,
als Fax oder als E-Mail), ohne daß da der westdeutsche Rundfunk
oder andere Idioten dazwischen funken???
Angesichts der vielen
Arbeit und des geringen Ertrags eines Buchs bin ich am Bücherschreiben
gar nicht so interessiert, wie man das in Köln glaubt. Doch
als nächstes wird man das wohl noch auch auf meine Zeitschriftenartikel
ausweiten. Und da wird das Rundfunkmonopol zum Infomonopol. Es
kann doch nicht angehen, daß eine Institution sämtliche
möglichen Medien - Rundfunk, Fernsehen, Internet und Print
- mit Beschlag belegt. Mein Verlag bekäme beispielsweise
nie eine Rundfunklizenz. Entweder man redet hier von Wettbewerb
- oder aber von ungleichen Voraussetzungen. Wieso ist es die Aufgabe
eines öffentlich-rechtlichen Senders, von GEZ-Gebühren
Bücher zu finanzieren??? Wohlgemerkt, wir
reden hier nicht von Programmheften!
Obwohl
man mir inzwischen aus Köln bestätigt hat, daß ich als Unterschrift
und Autorenkürzel durchaus weiter wdr/WDR benutzen darf -
man wollte es sich wohl nicht mit dem Journalistenverband verderben
- unterschreibe ich E-Mails zukünftig nicht mehr so. Es wäre
mir mittlerweile zuwider, wenn mich jemand auch nur versehentlich
mit denen verwechselt, auch wenn derjenige dazu schon ein rechter
Trottel sein müßte. In meiner Zeitschrift bleibt es
natürlich so, darauf besteht der Verlag - man kann sich ja auch
nicht alles bieten lassen und wenn man sich darauf einließe,
würden bald alle meine Kollegen wegen ihrer Kürzel verklagt.
Anmerkung: die immer
wieder erwähnte Softwareentwicklung Roth gibt es schon seit
längerer Zeit nicht mehr. Sie steckte lediglich im Internic-RIPE-Handle
fest, ebenso wie eine alte Telefonnummer. Es gab auch nie eine
Firma wdr.org. Ohne dem westdeutschen Rundfunk zu nahe treten
zu wollen - aber das ist doch kein Name!!
Paradox übrigens:
Westdeutscher Rundfunk und ARD mögen durchaus, wenn Journalisten
mit voller Absicht unter falscher Flagge herumlaufen. Damit sie
das tun können, gab es auf der ARD-Pressekonferenz auf der
Funkausstellung 2001 das rechts fotografierte Devotionalenpaket:
Notizblock, gekennzeichnet als "ARD-Geschäftsführung,
Westdeutscher Rundfunk Köln", ARD-Euro-Rechner, ARD-Visitenkarten-Box,
ARD-Kuli und vor allem eine silberne ARD-"1" zum Anstecken
(das Teil in der Plastiktüte). Damit geht man in jeder Dorfdisco
und auch unter den Kollegen einwandfrei als ARD-Mitarbeiter durch.
Pervers, nicht?
Naja, den Euro-Rechner
habe ich meinen Eltern geschenkt, vom Kuli ließ sich die
"1" abkratzen. Der Rest kam in die Tonne, denn
a) würde man mich sicherlich wieder sofort verklagen, wenn
ich das Zeug tatsächlich benutze und
b) bekäme ich dabei selbst das Kotzen!
Eine
Pleite in 17 Seiten
Zum Verständnis sei nochmal extra angemerkt, daß all die vom Gegner angeführten Argumente irrelevant sind, da mir die Website damals schon ziemlich egal war, sie war veraltet, und ich kein Problem damit gehabt hätte, solch "störenden konkurrierenden Content" wie dieses Lob auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entfernen. Dafür hätte es keine Gerichtsverhandlung benötigt, darum ging es überhaupt nicht!
Doch war all das nur Maskerade des Gegners, um den Prozeß zu gewinnen. Tatsächlich störte sich niemand an meinen Artikeln, man hat sie nicht mal gelesen - man wollte die Domain, und zwar sofort und auf der Stelle, noch bevor ich meine E-Mails abrufen und mein Geld (z.B. Amazon- und Ebay-Account mit Zugriff auf Kreditkarte) in Sicherheit bringen konnte.
Es wurde auch nach dem Urteil klar gesagt "Wenn Sie nur tun, was vom Gericht verlangt wurde [und uns nicht außerdem sofort Domain und E-Mails übergeben, Anm. W.D.Roth], werden wir Sie eben nochmal verklagen!"
Leider kauen juristische Fachleute wie Dr. Hoeren in seinem ansonsten durchaus empfehlenswerten Skript zum Internetrecht immer nur das Urteil wider, das jedoch nur auf einem extra "weichgekochten" Antrag des Gegners beruht, um den Prozeß zu gewinnen, und nicht dessen wirklichen Absichten entspricht. Leider hat man mir allerdings untersagt, die ursprüngliche Abmahnung mit dem Verlangen der Domainübergabe zu veröffentlichen. Ich bin allerdings bereit, diese Zweiflern zu zeigen.
Hier nun die einzelnen
Seiten des Urteils:
Seite
1
Seite
2
Seite
3
Seite
4
Seite
5
Seite
6
Seite
7
Seite
8
Seite
9
Seite
10
Seite
11
Seite
12
Seite
13
Seite
14
Seite
15
Seite
16
Seite
17
Markenrechtlich
bedenkliche Urlaubsgrüße
Da immer wieder in
Zweifel gezogen wird, daß der Spitzname WDR und auch die
Schreibweise W.D.Roth für mich auch privat in Gebrauch waren
(beruflich war es nie in Frage gestellt), hier noch ein paar Urlaubspostkarten:
Postkarten
1
Postkarten
2
Postkarten
3
Postkarten
4
Postkarten
5
Völlig verarscht
(pardon) kam ich mir dann aber vor, als der westdeutsche Rundfunk
auch noch öffentlich
verlautbaren ließ, daß ich auf meiner Webseite
keinesfalls meine eigenen Werke präsentierte, sondern ein
übler Trittbrettfahrer
sei. Liebe öffentlich-rechtliche Rundfunk-Beamten, ich schreibe
seit mittlerweile 25 Jahren technische Fachartikel und meine Familie
führt den Namen Roth nachweislich seit dem Mittelalter (W.D.Roth
beansprucht der westdeutsche Rundfunk ja ebenfalls für sich!).
Wie man da so arrogant sein kann, zu behaupten, meine Berufslaufbahn
sei nun ausgerechnet auf diesem Kürzel gebaut - also wirklich!
Tatsächlich ist
es umgekehrt: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender
haben sich bereits öfters bei mir bedient, sind also vielmehr
selbst
Öffentlich-Rechtliche
Trittbrettfahrer
...
und wer uns unterstützen möchte, kann ab sofort über
diesen
Link Bücher
bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt
viele Bücher brauchen, um von 5% Provision den Prozeß
zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz
zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen
guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal
Porto...!
1&1 hat uns ebenfalls
einen sehr
reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem
T-DSL,
Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse,
Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern
und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch
zuverlässigen Websites
unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop
lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute
ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen
Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange
die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner
der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher
zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr.
Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE.
Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem
auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale
Telefonnummer angeben.
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
|