Per "e.V."
durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Bitte
beachten: Beim folgenden Text handelt es sich keinesfalls um eine
Rechtsberatung. Aufgrund des noch aus der Nazizeit stammenden
Rechtsberatungsgesetzes dürfen Rechtsberatungen nur von zugelassenen
Rechtsanwälten und nur gegen hohe Honorare durchgeführt werden.
Der Grund: Eine Schadensvermeidung durch Vorbeugen ist unerwünscht,
das Rechts(un)wesen profitert von Fällen wie meinem und möchte
sich diese Geldquelle offenhalten. Insofern müssen Sie diesen
Text als persönliche unverbindliche Schilderung möglicher
Vorgehensweisen betrachten. Selbstverständlich muß
ich auch jede Haftung ablehnen, wenn Sie andere Erfahrungen machen
als ich - jedes Gericht und jeder Richter kann anders urteilen,
auch wenn sie meist faul und bequem voneinander "abschreiben".
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich mittlerweile auch ausführlicher in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
Wie kann
man selbst solchen Ärger vermeiden?
Natürlich
hat es nach dieser Geschichte jeder Depp besser gewußt,
und die "Profis" sowieso: "Ja wenn Sie damit zu
mir gekommen wären, hätte ich Ihnen gleich gesagt, daß
Sie keine Chance haben", so war stets der Standardsatz jedes
Rechtsanwalts. Nur: Was hilft mir diese Erkenntnis? Der Anwalt
gewinnt wie die Bank ohnehin immer - aber nicht unbedingt der
Klient...
- hatte
ich wegen des Umzugs gar keine Zeit, mir einen auf Domainprobleme
spezialisierten Anwalt zu suchen. Ja ich wußte nicht mal,
daß es sowas gibt
- hätte
mich Unbekannten innerhalb nur 51 Stunden keiner dieser "Staranwälte"
einfach so genommen
- legal
bzw. moralisch korrekt wäre ich aus dieser Falle gar nicht
rausgekommen. Ich hätte höchstens die Unterlassungserklärung
bereits mit dem Wissen, sie gar nicht einhalten können,
unterschreiben können. Dann hätte sich der Schaden
auf 10.100 Mark beschränkt. Auch ein noch so berühmter
Anwalt hätte vor dem voreingenommen Kölner Gericht
kein anderes Ergebnis erzielt. Dummerweise bin ich ein anständiger
Mensch, der nix einfach unterschreibt in der Absicht, es dann
nicht einzuhalten. Und das Herumschnüffeln von Herrn Pleitgen
und seiner Truppe in privaten, vertraulichen Mails gestatten
wollte ich nun einmal nicht.
- Die Einschaltung
eines Anwalts zur Verteidigung seitens einer Privatperson wird
von Gegner und Gericht als Aggression gesehen - das steht nur
Firmen zu, so die Chefjuristin des westdeutschen Rundfunks -
und kostet daher nicht nur Geld, sondern ist sogar schädlich.
Andererseits kann man sich in Markendingen vor dem Landgericht
gar nicht selbst vertreten - es herrscht Anwaltszwang!
Sie sind also mit einer
Abmahnung von vornherein in einer absolut besch....eidenen Situation:
Sie können, egal, wie Ihr Fall ausgeht, absolut nichts gewinnen,
aber sehr viel verlieren: Geld, Zeit und Nerven! Ich habe versucht,
den Geldverlust zu vermeiden - das hat den Schaden erst maximiert.
Auf die Weise entkommt man der Sache demnach nicht - es gilt leider:
Angriff ist die beste Verteidigung!
A.
Die Abmahnung ist bereits da
Wenn man eine Abmahnung
erhält, sollte man sofort überprüfen, wie die Chancen
(des Gegners - nur der hat welche! - man selbst kann ohnehin nur
verlieren und nichts gewinnen) sind. Dazu hilft die nach einem
Buch von Rudolf Koch und in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei
entwickelte Abmahnbearbeitungsmaschine Tractina der Abmahnungswelle,
die geeignete Standardschreiben aufsetzt. Gute Chancen hat man
zunächst einmal, wenn der Gegner formale Fehler gemacht hat
- und sei es, daß er den eigenen Namen falsch geschrieben
hat. Natürlich wird dann schnell eine korrigierte Abmahnung
folgen, aber man hat schon einmal ein paar unter Umständen
entscheidende Tage gewonnen, in denen man beispielsweise seine
Familie informieren kann, keine E-Mails mehr an die strittige
Domain zu senden.
Auch andere formale
Dinge sind (wie übrigens immer vor Gericht!) wesentlich entscheidender
als der eigentliche Inhalt der Abmahnung: Ist der Gegner überhaupt
Inhaber der Marke bzw. zur Abmahnung berechtigt? Es gibt ja auch
betrügerische Abmahnvereine.
Die private Website
- eine rare Spezies
Marken- und Wettbewerbsrecht
betreffen ja nun eigentlich nur kommerzielle Angebote. Meine Website
war zum Zeitpunkt der Abmahnung zwar privat, sah aber zugegeben
nicht so aus. Wäre aber auch egal gewesen: Sobald man irgendeinen
unpassenden Link oder Banner auf der Site hat - beispielsweise
vom Provider (auch ich habe schon in den Compuserve-Zeiten immer
irgendwo den Provider genannt und empfohlen), ist man plötzlich
auch ohne Unternehmen, Firmenname und Gewerbeschein "geschäftlich
tätig". Andere Dinge - beispielsweise Urheberrecht -
sind hiervon ohnehin nicht belangt und man ist auch mit einer
privaten Homepage fällig, wenn man eine Grafik woanders geklaut
hat. Doch unterschätzen die meisten die enormen Folgen! Ladendiebstahl
kommt billiger!!
Die Gefahr ist nicht
die Abmahnung, sondern die einstweilige Verfügung!
Wo man böse reinfallen
kann: Die Abmahnung
selbst ist gar nicht die Hauptgefahr. Sie hat typischerweise einen
Streitwert von 10.100 Mark*, ein verlorener Prozess würde
hier schlimmstenfalls knapp unter 4000 Mark kosten. Ihr folgt
jedoch unweigerlich die einstweilige
Verfügung. Und diese lautet dann plötzlich auf eine
halbe Million DM Streitwert! (Im Zuge der Euro-Umstellung hat
man hier übrigens brutal zugeschlagen, nun sind es sehr oft
gleich eine halbe Million Euro!)
*Der Streitwert einer
Abmahnung hat meist deshalb diesen komischen Wert, weil der Gegner
über 10.000 Mark liegen und Ihnen damit das Landgericht mit
Anwaltszwang aufs Auge drücken will!
Kein Kontakt zum
Gegner, keine Einigung versuchen!
Absolut keinen Sinn
hat es, mit dem Gegner zu telefonieren - ob nun, um sich zu beschweren
oder eine Einigung zu suchen. Egal ob selbst oder durch einen
Anwalt. In Rechtsdingen führt dies leider - so traurig das
ist - nur zu weiterer Eskalation! Wäre der Abmahner an einer
friedlichen Einigung interessiert, hätte er ja keine Abmahnung
geschickt! In meinem Fall führte das Anrufen meines Freunds
und Anwalts nur zur Entscheidung des westdeutschen Rundfunks,
an mir erst recht "ein abschreckendes Exempel zu statuieren"
- und dabei wurden die Gespräche ja noch extra von meinem
Anwalt und meiner Familie als neutrale Vermittler geführt.
Sofort negative
Feststellungsklage bei einem anderen Gericht!
Gleichzeitig sollte
man sofort eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben,
sofern man eine Chance sieht, sich gegen die Abmahnung zu wehren.
Das hat folgende Vorzüge:
- Man selbst
bestimmt das Gericht, nicht der Gegner. In Internetsachen ist
jedes Gericht deutschlandweit geeignet, also wird man sich eins
aussuchen wie Düsseldorf, das eher für den Kleinen
als den Großen urteilt. Der Gegner rennt dagegen beispielsweise
nach Köln - dort hat man als Beklagter keine Chance!
- Man ist
Kläger nicht Angeklagter. In Markenrechtsdingen wird meist
für den Kläger entschieden!
- Man bestimmt
den Streitwert. 10.100 Mark ist eine sinnvolle und oft gewählte
Summe, wenn man ans Landgericht will (das ist ab 10.000 Mark
zuständig). Verliert man, sind hier die Kosten noch tragbar.
Natürlich kann man auch mit einer geringeren Summe ans
Amtsgericht, also eine Instanz tiefer, was den Vorteil hat,
daß man keinen Anwalt braucht, doch wird eine Summe unter
10.000 Mark in Markendingen kaum akzeptiert und auch bei einer
Klage am Amtsgericht würde diese ans Landgericht weitergereicht,
da Markendinge nur vor Landgerichten laufen. Ein regulärer
Markenrechtsprozeß oder eine einstweilige Verfügung
landen dagegen stets zwischen 100.000 und einer Million Mark!
- Bei Angriff
statt Verteidigung spricht auch nichts gegen die Verwendung
eines Anwalts, der dann sicherstellt, daß keine formellen
Fehler gemacht werden. Allerdings wird der Anwalt ebenso wie
das Gericht nach Streitwert bezahlt und es kann natürlich
passieren, daß ein Anwalt für 10.100 Mark Streitwert
nicht bereit ist, tätig zu werden und auf der üblichen
halben Million besteht.
Alternative: Unterlassungserklärung
unterschreiben, auch wenn nicht einhaltbar
Die negative Feststellungsklage
ist allerdings zu erheben, bevor das Verfahren des Abmahners läuft.
Bei Abmahnungen mit nur wenigen Tagen bis zum Ultimatum ist dies
problematisch. In diesem Fall sollte man
- die Unterlassungserklärung
unterzeichnen, aber
- eine Kostennote
streichen bzw. hinzufügen, daß man keine Anwaltskosten
des Gegners tragen wird und
- ggf. wichtige
Einschränkungen anfügen oder Klauseln streichen
Damit ist es dem Gegner
nicht mehr so leicht möglich, einen Prozeß zu führen.
Selbst, wenn man gegen die Unterlassungserklärung verstößt,
ist zunächst einmal nur die Vertragsstrafe fällig, die
weit unter den Kosten eines Markenrechtsprozesses liegt. Kann
man dies vermeiden - also z.B. eine Domain schnell genug abschalten
- dann kann der Gegner anschließend nur noch um seine Abmahnkosten
streiten, also eine deutlich geringere Summe. In diesem Punkt
hat man sogar eine reelle (wenn auch nicht unbedingt große)
Gewinnchance, in der Sache selbst dagegen als Beklagter in erster
Instanz sehr selten. Das finanzielle Polster für eine weitere
Instanz haben aber nur große Unternehmen.
Das eigentlich Gefährliche
ist bei Abmahnungen, daß man so gut wie nie ein reguläres
Gerichtsverfahren bekommen wird, sondern im Schnellverfahren der
"einstweiligen Verfügung" abgeurteilt wird. Diese
wurde einst erfunden, um bei eiligen Sachen größeren
Schaden zu verhindern - indem bespielsweise ein schadhaftes Atomkraftwerk
nicht noch ein Jahr bis zum Prozeß weiterläuft und
in dieser Zeit hochgeht. Im Markenrecht wird sie jedoch fast ausschließlich
dazu benutzt, den Schaden für den Beklagten zu maximieren:
Dieser wird überrollt (Frist oft nur 24 Stunden, wie im Fall
oil-of-elf.de)
und kann sich nachher kein reguläres Verfahren mehr leisten.
Zwecklos: Schutzschrift,
Prozeßkostenhilfe und Streitwertbeschwerde
Die sogenannte Schutzschrift
bringt dagegen wenig: Sie soll eigentlich eine einstweilige Verfügung
verhindern. Doch man muß sie nicht nur an alle Landgerichte
Deutschlands schicken - denn man weiß ja nicht, welches
Gericht sich der Gegner aussucht. Sie bringt auch keinen Aufschub
oder ein reguläres Gerichtsverfahren statt des Schnellgerichts
der einstweiligen Verfügung. Sie bringt höchstens eine
mündliche Verhandlung statt einer Verurteilung in Abwesenheit.
Doch der einzige Effekt der mündlichen Verhandlung sind Reisekosten
sowie die frustrierende Erfahrung, sich als Beklagter vom Gericht
runterputzen lassen zu müssen und vorgeworfen zu bekommen,
dem Gericht Zeit zu stehlen und die Mittagspause der Robenträger
zu verpatzen (warum setzen die auch kompliziertere Termine um
11.30 Uhr an???).
Vergessen kann man
die Prozeßkostenhilfe: Nicht nur, daß diese nur ein
Kredit ist, also beim Verlieren des Prozesses zu jahrelanger Verschuldung
führt, sie wird zudem von denselben Richtern zugebilligt,
vor denen man ohnehin schon zur Aburteilung steht. Klar, daß
da nichts läuft. Man bekommt sie nur zugesagt, wenn das Gericht
ohnehin geneigt ist, einem Recht zu geben - und dann braucht man
sie ja nicht.
Ebenso zwecklos ist
ein Antrag auf Reduzierung des Streitwerts: Selbst wenn der Gegner
wie in meinem Fall einverstanden wäre, so ist es sein (am
hohen Streitwert verdienender) Anwalt normalerweise nicht! (Einzige
mir bekannte Ausnahme: der Streit
um Verteidigungsministerium.de, bei dem ungewöhnlicherweise
der Klägeranwalt Michael Horak selbst den Antrag auf Reduzierung
des Streitwertes stellte, weshalb sich das Gericht diesem nicht
verwehren konnte). Ebensowenig einverstanden ist das Gericht,
das ja auch am hohen Streitwert verdient. Vielmehr kostet auch
dieser sinnlose Antrag wieder ein paar Tausender Gerichtsgebühren
und ggf. auch Anwaltskosten.
Übrigens gibt
es zwei Sorten der Streitwertänderung: die asymmetrische,
bei der eine der Parteien im Falle des Unterliegens aufgrund ihrer
finanziellen Verhältnisse weniger zahlen muß, die andere
dagegen die volle Gebühr, und die symmetrische, bei der die
Reduzierung für beide Parteien gilt. Wenn überhaupt,
kann man nur die symmetrische versuchen. Die asymmetrische Reduzierung
wäre zwar eigentlich gerechter - der, der das dicke Geld
hat und wegen jedem Sch**** zum Gericht rennt, zahlt mehr als
das Opfer. Da dies aber die Einnahmen der Markenrechtskammern
auf Dauer stark beeinträchtigen würde, wird einem solchen
Antrag so gut wie nie stattgegegeben.
Vorsicht: Rechtsschutzversicherung
zahlt nicht bei Domainstreitigkeiten!
Viele Leute unterliegen
auch dem Irrtum "Macht nix, ich bin ja rechtsschutzversichert".
Von wegen - Domainstreitigkeiten gelten immer als "Risiko
aus geschäftlichem Verkehr" (das setzt keinesfalls ein
Gewerbe voraus!), was eine Rechtsschutzversicherung eben gerade
nicht abdeckt!
B.
Vorbeugen gegen eine Abmahnung
Die beste Vorbeugung
ist leider, eine Abmahnung zu verhindern, indem man erst gar keine
Website aufmacht oder vorhandene wieder schließt, wie es
Jutta
Rosenbach getan hat, als sie sah, daß zwar der konkrete
Abmahner seine Drohung zurückgenommen hatte, das dahinterliegende
Problem aber weiter bestanden und so immer wieder Ärger bereitet
und die auf den Adressen geplanten Projekte gefährdet hätte.
Der Dank für soziales Engagement wird einem im Internet -
wie im richtigen Leben ja auch - ewig nachschleichen und nie erreichen.
Aber im Internet sind Abmahnungen halt teurer und folgenreicher
als im echten Leben und zwischen reellen Geschäftsleuten.
Auch Stefan Scheller,
der einst unzählige hoch interessante Websites im Netz hatte,
dann aber von der Vieh AG Rinderkom pardon VIAG Interkom wegen
seiner 0179.com mit Tipps zum Handynetz der VIAG abgemahnt wurde
(wohlgemerkt ist 0179 eine von der RegTP der VIAG zugeteilte Telefonvorwahl
und keine Marke!!), hatte so die Schnauze voll, daß er alle
Sites schloß oder mit
Paßwort versah.
"Ein Mann -
eine Domain": Resourcenschonend, aber gefährlich!
Als vernünftige
Kompromißlösung empfiehlt es sich in Deutschland, zumindest
zwei Domains zu benutzen - eine kompakte für die E-Mail,
eine längere für die Website. Auf der E-Mail-Domain
läßt man dann einfach das Baustellenschild des Providers
stehen oder - noch besser - setzt ein Passwort, so wie Ronald
Wolf auf seiner vermutlich schon des öfteren juristisch angegriffenen
Domain wolf.de.
Die nicht so wichtige Website kann dagegen einen weniger attraktiven
Namen bekommen wie in meinem Fall eben www.dl2mcd.de
(für E-Mail unbrauchbar, weil tippfehlergefährdet) oder
die vom westdeutschen Rundfunk favorisierte Langlösung www.journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de.
(Eigentlich hätte diese www.redaktionsbuero-wolf-dieter-roth-und-webdesign-robin-lynn-miller.de
heißen sollen, doch mehr als 63 Zeichen in einer Domain
sind nicht zulässig). Mit einer solchen Monster-URL hat man
als Firma im Web dennoch wenig Nachteile - Links und Suchmaschinen
funktionieren ja trotzdem. Auch der westdeutsche Rundfunk benutzt
bespielsweise www.westdeutscherrundfunk.de. Für E-Mail ist
sie allerdings völlig ungeeignet: Kein Mensch kann sie am
Telefon korrekt mitschreiben, auf eine Visitenkarte paßt
sie auch nicht und die wenigsten E-Mail-Programme können
die vor Klage sichere E-Mail-Adresse dipl-ing-wolf-dieter-roth@journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de
korrekt verarbeiten. Ebenso streiken da etliche Mailserver.
Ausweg: Beschreibender
Allgemeinbegriff
Nach gegenwärtiger
Rechtslage sind Allgemeinbegriffe und beschreibende Worte dagegen
vor Abmahnung sicher, solange man nicht den Eindruck erweckt,
der einzige Anbieter zu sein (BGH-Entscheidung). Es ist daher
naheliegend, sich für die E-Mail einen solchen Begriff herauszusuchen,
den sich niemand erklagen wird. Mit Drogenkartell.de
wird man bei einer Online-Bewerbung aber schlechte Karten haben
und die Achleckmich.de,
die ich mir aus demselben Gedankengang zugelegt hatte, führte
gleich bei der ersten Benutzung dazu, daß mir jemand mit
einer Beleidigungsklage drohte, weil er sich persönlich angesprochen
fühlte. Mit der Zipfelwixer.de
wäre die Reaktion wohl dieselbe, allerdings ist das ja nun
tatsächlich eine Sexsite
und somit ganz klar ein beschreibender
Begriff. Für einen Webdesigner wäre also beispielsweise
Superdesign.de eine sinnvolle Adresse. Und wer so einen Gemischtwarenladen
hat wie wir einst auf der wdr.org, der muß sich leider für
jedes Geschäft und auch jedes Hobby eine eigene Domain holen
und die möglichst auch nicht untereinander verlinken. Aus
diesem Grund hat meine Partnerin Robin mittlerweile ihr Webdesign
auch nicht mehr auf dieser unserer gemeinsamen Domain. Ebenso
wird mir zukünftig nichts anderes übrigbleiben, als
Beruf (Schreiben) und Hobby (Amateurfunk) getrennt zu halten und
vor allem nichts mehr über Amateurfunk zu schreiben, weil
man mir sonst einen juristischen Strick daraus drehen wird.
Hände weg von
Suchmaschinen!
Nachdem Suchmaschinen
leider das Standardwerkzeug der Abmahner sind, sollte man außerdem
mit robots.txt-Einträgen dafür sorgen, daß die
eigene Seite möglichst nicht in Suchmaschinen aufgenommen
wird und diese auch bei keiner Suchmaschine anmelden. Es kommen
nun einmal so gut wie keine interessanten Besucher durch Suchmaschinen
vorbei, höchstens nervige Fragesteller ("Wenn Sie so
gut schreiben können, wollen Sie mir nicht bei meinen Schularbeiten
helfen? Ich kann aber nichts zahlen....") und eben Abmahner!
Zusatzworte: Schützen
nicht wirklich!
Kann man keinen Allgemeinbegriff
verwenden, dessen Wiedererkennungswert bei kommerziellen Seiten
eher gering ist ("War das jetzt Buch.de oder Buecher.de oder
doch Schallplatte.de?"- "Weiß ich auch nicht mehr,
geh' doch zu Amazon!")
und bei privaten Seiten wenig Sinn macht, außer, es geht
um ein spezielles Hobby, so fällt man doch wieder auf den
eigenen Namen oder einen Phantasiebegriff zurück. Und damit
auf rutschiges Pflaster.
Notfalls kann man
seinen Namen noch ergänzen und etwas wie familie-roth.de
(nein, das sind nicht wir, ebensowenig wie die von derselben Familie
belegte familieroth.de
ohne Bindestrich - wir haben momentan auch gar kein Geld, um eine
Familie zu gründen, erst sind die Anwälte dran!) oder
kemperzone.de
konstruieren. Das schützt aber nur vor Klagen von Firmen
- eine andere Familie Roth könnte dagegen ihre Namensvettern
verklagen (und solche Leute gibt es ja leider). Ebenso wäre
Frank Kemper dumm dran, wenn beispielsweise irgendjemand ein Spiel
"Kemperzone" herausbrächte. So richtig sicher ist
dies alles also leider nicht. Grund für solche Domains ist
lediglich, einen freien Begriff zu finden. Bis vor einigen Jahren
war dies auch ausreichend.
Was aber bei der einstweiligen
Verfügung stets als erstes abgeprüft wird, ist die Frage:
"Gibt es zu dieser Domain eine korrespondierende Marke?".
Wenn ja, schützt einen auch dies zwar nicht wirklich davor,
die Domain abgeben zu müssen - eine Marke kann ebenfalls
weggeklagt bzw. gelöscht werden - aber es kann dann zumindest
nicht mehr innerhalb weniger Tage passieren mit den schädlichen
Folgen für die E-Mail-Korrespondenz.
Marke anmelden!
Markenrecherche und
-anmeldung kann man von Patentanwälten erledigen lassen.
Das kostet dann um die 3000 Mark. Allerdings wollen sich die meisten
Anwälte mit Markenanwendungen gar nicht abgeben, weshalb
es empfehlenswert ist, dies gleich selbst zu tun, dann kostet
es nur 575 Mark für eine Marke mit drei Klassen (kleinstmögliche
Anmeldung). Der empfehlenswerte Ablauf:
- Freiheit
der Marke recherchieren (damit man keinen Ärger bekommt)
- Domain
anmelden (sonst ist alles für die Katz, wenn es jemand
anders tut und man müßte selbst die Domain erklagen)
und zunächst unbenutzt lassen
- Marke
anmelden
- Warten,
bis man die Marke erteilt bekommt
- Nochmals
3 Monate warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist
- Domain
mit Inhalten versehen bzw. E-Mail in Betrieb nehmen
Wie man sieht, eine
langwierige Geschichte, denn von Schritt 3 zu Schritt 4 sind Rückfragen
des Patentamts sowie generell eine Bearbeitungszeit ab 3 Monaten
bei Bearbeitung direkt in München und bis zu 12 Monaten bei
Bearbeitung in Außenstellen wie Jena einzuplanen, da die
Belastung des Patentamts durch Markenanmeldungen im Zusammenhang
mit Domains extrem angestiegen ist. Nur, wenn man nochmal ein
paar Hunderter hinlegt, läßt sich die Bearbeitungszeit
auf 6 Wochen verkürzen. Auch sollte man die drei Monate Widerspruchsfrist
abwarten. Danach ist die Marke übrigens rückwirkend
vom Zeitpunkt der Anmeldung geschützt - aber eben erst dann.
Vorher kann jeder, der einen nur irgendwie nicht mag, gegen die
Marke Widerspruch einlegen.
Markenrechere kostenlos
online
Seit Anfang 2000 kann
man die Markenrecherche (Schritt 1) übrigens nach einmaliger
Registrierung auch kostenlos online durchführen. Erscheinen
hier bei Eingabe des gewünschten Markennamens bereits Einträge,
so sind diese genau zu untersuchen: Stimmen die Klassen nicht
mit den eigenen Klassen überein oder handelt es sich um Bildmarken,
so kann man weitermachen und eine deutlich verschiedene Bildmarke
anmelden. Handelt es sich um eine Wortmarke mit übereinstimmenden
Klassen: Finger weg und andere Marke ausdenken! Findet sich gar
keine Marke, dann ist die Luft rein -> also sofort Domain anmelden
und Marke beantragen.
Was man allerdings
so nicht abprüfen kann, sind Markenähnlichkeiten. Einen
Suchbefehl mit Wildcards oder nach akustischen Ähnlichkeiten
(wie bei Fokus.de und Focus.de) kennt das System des Patentamts
nicht. Es kann also durchaus noch knallen - aber dann zumindest
in einem regulären Verfahren und nicht mit 24-Stunden-EV.
Natürlich kann
man auch auf die Markenrecherche verzichten und einfach auf gut
Glück die Marke beantragen. Tipps und Formulare gibt es auf
den Seiten des Marken-
und Patentamts. Schlimmstenfalls sind die 575 Mark weg, ohne
daß man eine Marke bekommt - das ist immer noch billiger
als eine professionelle Markenrecherche.
Auch die Formulare
zur Anmeldung ebenso wie die Klasseneinteilung lassen sich online
nachlesen. Hier sollte man Klassen wählen, die tatsächlich
etwas mit dem zu tun haben, das man tun will, denn spätestens
nach 5 Jahren muß zur Marke auch ein Produkt existieren,
sonst wird sie ungültig. Dieses Produkt kann aber durchaus
die Website sein - nur mit dem Produkt "persönliche
E-Mail" wird es hier - wieder einmal - schwierig. Wer also
wirklich nur mailen will, muß sich zumindest irgendein Pseudoprodukt
einfallen lassen, das er auf seiner Website anbietet und das auf
Nachfrage auch tatsächlich verfügbar sein muß
- und seien es Kunstwerke aus gebrauchten Zahnstochern...
Außerdem sollte
man möglichst Begriffe wählen, die vom Patentamt bereits
in den Klasseneinteilungen angegeben sind. Man erspart sich so
Rückfragen des Amts oder gar eine Ablehnung der Marke.
Marken müssen
geschützt werden
Ein gewisses Problem
ist allerdings, daß der Markeneintrag alleine wenig bewirkt.
Man muß dann auch tatsächlich verfolgen, ob jemand
anders dieselbe Marke benutzt oder gar anmeldet (das Patentamt
überprüft dies nicht!) und dagegen dann innerhalb ersten
drei Monate (kostenpflichtig!) Einspruch erheben. Tut man nichts,
wird die eigene Marke hinfällig. Darauf beruht ja dieser
archaische "Es darf nur einen geben"-Unsinn.
Trotzdem reicht es,
alle paar Wochen mit Suchmaschinen das Web und der Markendatenbank
die Eintragungen beim Patentamt zu prüfen. Auch muß
man nicht sofort abmahnen, jedoch innerhalb gewisser Fristen.
Domainschutz über
Werktitel: "Im Prinzip ja, aber..."
Juristen der netteren
Sorte werden hier einwenden, daß es auch den Domainschutz
über Werktitel gibt. So, wie ein Buch einen Titel hat, hat
ihn auch eine Website. Das ist zwar richtig, aber der läßt
sich frühestens in einem regulären Gerichtsverfahren
durchsetzen - bei der einstweiligen Verfügung wird er normalerweise
ignoriert, wie man am Fall oil-of-elf.de
gesehen hat. Und der Instanzenweg zu einem regulären Verfahren
ist bei den üblichen 500.000-Mark-Streitwerten für Privatleute
nun einmal nicht finanzierbar!
Ebenso deckt die Do-it-yourself-Recherche
beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht alle internationalen
Marken ab. Zumindest europäische Gemeinschaftsmarken und
amerikanische sowie japanische Marken kann man hier aber noch
nachschlagen. Außerdem sind andere Länder im Markenrecht
bei weitem nicht so aggressiv wie die Deutschen und als Deutscher
hat man daher aus dem Ausland weniger mit Klagen zu rechnen als
als Ausländer mit Klagen von Deutschen. Wenn,
sind hier nur Klagen im Rahmen der Icann-Richtlinien vor dem Schiedsgericht
der WIPO zu befürchten - und diese gestehen einem die Benutzung
des eigenen Namens oder jeder irgendwie sinnvollen, damit korrespondieren
Abkürzung ja ausdrücklich zu. Hier werden eher Domaingrabber
gejagt, die keine sinnvolle Verwendung der Domain vorzeigen können.
Innerhalb Deutschlands haben die Icann-Richtlinien allerdings
auch für internationale Domains leider keine Bedeutung (nach
ihnen wäre wdr.org völlig unbedenklich gewesen - weshalb
ich sie ja auch benutzt hatte) und wenn es nach den deutschen
Gerichten und Unternehmen geht, werden sie sich auch international
nicht mehr lange halten können. Die Situation kann also in
fünf Jahren durchaus anders aussehen - Rechtssicherheit wird
es leider nicht geben. Ein letzter Versuch
mit einer Petition an den Deutschen Bundestag - vorgeschlagen
aus der Juristenecke - brachte leider
auch nix!
:-(
Über den Fall
wurde mittlerweile in Telepolis,
der Hannoverschen
Allgemeinen, der PC-ONLiNE,
der WELT
und der Internet
World berichtet. Doch wer der Kollegen nicht möchte,
daß das Internet völlig auseinander- bzw. den Rundfunk-
und Fernsehleuten zum Opfer fällt, sollte auch weiterhin
über das Problem "Reverse
Domain Hijacking" berichten. Nicht wegen mir persönlich,
da ist nichts mehr zu retten, sondern wegen der Sache.
Als erste Idee, um
die Kölner "Rundfunkgebühr" abzutragen, kann
man über uns Bücher
bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt
viele Bücher brauchen, um von 5% Provision einen Prozeß
zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz
zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen
guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal
Porto...!
1&1 hat uns ebenfalls
einen sehr
reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem
T-DSL,
Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse,
Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern
und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch
zuverlässigen Websites
unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop
lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute
ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen
Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange
die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner
der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher
zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr.
Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE.
Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem
auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale
Telefonnummer angeben.
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
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