Rundfunk contra Internet: Der Streit um wdr.org
 
 

 

 

Per "e.V." durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de

Bitte beachten: Beim folgenden Text handelt es sich keinesfalls um eine Rechtsberatung. Aufgrund des noch aus der Nazizeit stammenden Rechtsberatungsgesetzes dürfen Rechtsberatungen nur von zugelassenen Rechtsanwälten und nur gegen hohe Honorare durchgeführt werden. Der Grund: Eine Schadensvermeidung durch Vorbeugen ist unerwünscht, das Rechts(un)wesen profitert von Fällen wie meinem und möchte sich diese Geldquelle offenhalten. Insofern müssen Sie diesen Text als persönliche unverbindliche Schilderung möglicher Vorgehensweisen betrachten. Selbstverständlich muß ich auch jede Haftung ablehnen, wenn Sie andere Erfahrungen machen als ich - jedes Gericht und jeder Richter kann anders urteilen, auch wenn sie meist faul und bequem voneinander "abschreiben".

Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich mittlerweile auch ausführlicher in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.

Wie kann man selbst solchen Ärger vermeiden?

Ein Rechtsanwalt ist nicht nur ein Diener am Recht, sondern auch ein Verdiener am Unrecht!Natürlich hat es nach dieser Geschichte jeder Depp besser gewußt, und die "Profis" sowieso: "Ja wenn Sie damit zu mir gekommen wären, hätte ich Ihnen gleich gesagt, daß Sie keine Chance haben", so war stets der Standardsatz jedes Rechtsanwalts. Nur: Was hilft mir diese Erkenntnis? Der Anwalt gewinnt wie die Bank ohnehin immer - aber nicht unbedingt der Klient...

  1. hatte ich wegen des Umzugs gar keine Zeit, mir einen auf Domainprobleme spezialisierten Anwalt zu suchen. Ja ich wußte nicht mal, daß es sowas gibt
  2. hätte mich Unbekannten innerhalb nur 51 Stunden keiner dieser "Staranwälte" einfach so genommen
  3. legal bzw. moralisch korrekt wäre ich aus dieser Falle gar nicht rausgekommen. Ich hätte höchstens die Unterlassungserklärung bereits mit dem Wissen, sie gar nicht einhalten können, unterschreiben können. Dann hätte sich der Schaden auf 10.100 Mark beschränkt. Auch ein noch so berühmter Anwalt hätte vor dem voreingenommen Kölner Gericht kein anderes Ergebnis erzielt. Dummerweise bin ich ein anständiger Mensch, der nix einfach unterschreibt in der Absicht, es dann nicht einzuhalten. Und das Herumschnüffeln von Herrn Pleitgen und seiner Truppe in privaten, vertraulichen Mails gestatten wollte ich nun einmal nicht.
  4. Die Einschaltung eines Anwalts zur Verteidigung seitens einer Privatperson wird von Gegner und Gericht als Aggression gesehen - das steht nur Firmen zu, so die Chefjuristin des westdeutschen Rundfunks - und kostet daher nicht nur Geld, sondern ist sogar schädlich. Andererseits kann man sich in Markendingen vor dem Landgericht gar nicht selbst vertreten - es herrscht Anwaltszwang!

Sie sind also mit einer Abmahnung von vornherein in einer absolut besch....eidenen Situation: Sie können, egal, wie Ihr Fall ausgeht, absolut nichts gewinnen, aber sehr viel verlieren: Geld, Zeit und Nerven! Ich habe versucht, den Geldverlust zu vermeiden - das hat den Schaden erst maximiert. Auf die Weise entkommt man der Sache demnach nicht - es gilt leider:

Angriff ist die beste Verteidigung!

 

A. Die Abmahnung ist bereits da

Wenn man eine Abmahnung erhält, sollte man sofort überprüfen, wie die Chancen (des Gegners - nur der hat welche! - man selbst kann ohnehin nur verlieren und nichts gewinnen) sind. Dazu hilft die nach einem Buch von Rudolf Koch und in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei entwickelte Abmahnbearbeitungsmaschine Tractina der Abmahnungswelle, die geeignete Standardschreiben aufsetzt. Gute Chancen hat man zunächst einmal, wenn der Gegner formale Fehler gemacht hat - und sei es, daß er den eigenen Namen falsch geschrieben hat. Natürlich wird dann schnell eine korrigierte Abmahnung folgen, aber man hat schon einmal ein paar unter Umständen entscheidende Tage gewonnen, in denen man beispielsweise seine Familie informieren kann, keine E-Mails mehr an die strittige Domain zu senden.

Auch andere formale Dinge sind (wie übrigens immer vor Gericht!) wesentlich entscheidender als der eigentliche Inhalt der Abmahnung: Ist der Gegner überhaupt Inhaber der Marke bzw. zur Abmahnung berechtigt? Es gibt ja auch betrügerische Abmahnvereine.

Die private Website - eine rare Spezies

Marken- und Wettbewerbsrecht betreffen ja nun eigentlich nur kommerzielle Angebote. Meine Website war zum Zeitpunkt der Abmahnung zwar privat, sah aber zugegeben nicht so aus. Wäre aber auch egal gewesen: Sobald man irgendeinen unpassenden Link oder Banner auf der Site hat - beispielsweise vom Provider (auch ich habe schon in den Compuserve-Zeiten immer irgendwo den Provider genannt und empfohlen), ist man plötzlich auch ohne Unternehmen, Firmenname und Gewerbeschein "geschäftlich tätig". Andere Dinge - beispielsweise Urheberrecht - sind hiervon ohnehin nicht belangt und man ist auch mit einer privaten Homepage fällig, wenn man eine Grafik woanders geklaut hat. Doch unterschätzen die meisten die enormen Folgen! Ladendiebstahl kommt billiger!!

Die Gefahr ist nicht die Abmahnung, sondern die einstweilige Verfügung!

Wo man böse reinfallen kann: Die Abmahnung selbst ist gar nicht die Hauptgefahr. Sie hat typischerweise einen Streitwert von 10.100 Mark*, ein verlorener Prozess würde hier schlimmstenfalls knapp unter 4000 Mark kosten. Ihr folgt jedoch unweigerlich die einstweilige Verfügung. Und diese lautet dann plötzlich auf eine halbe Million DM Streitwert! (Im Zuge der Euro-Umstellung hat man hier übrigens brutal zugeschlagen, nun sind es sehr oft gleich eine halbe Million Euro!)

*Der Streitwert einer Abmahnung hat meist deshalb diesen komischen Wert, weil der Gegner über 10.000 Mark liegen und Ihnen damit das Landgericht mit Anwaltszwang aufs Auge drücken will!

Kein Kontakt zum Gegner, keine Einigung versuchen!

Absolut keinen Sinn hat es, mit dem Gegner zu telefonieren - ob nun, um sich zu beschweren oder eine Einigung zu suchen. Egal ob selbst oder durch einen Anwalt. In Rechtsdingen führt dies leider - so traurig das ist - nur zu weiterer Eskalation! Wäre der Abmahner an einer friedlichen Einigung interessiert, hätte er ja keine Abmahnung geschickt! In meinem Fall führte das Anrufen meines Freunds und Anwalts nur zur Entscheidung des westdeutschen Rundfunks, an mir erst recht "ein abschreckendes Exempel zu statuieren" - und dabei wurden die Gespräche ja noch extra von meinem Anwalt und meiner Familie als neutrale Vermittler geführt.

Sofort negative Feststellungsklage bei einem anderen Gericht!

Gleichzeitig sollte man sofort eine sogenannte negative Feststellungsklage erheben, sofern man eine Chance sieht, sich gegen die Abmahnung zu wehren. Das hat folgende Vorzüge:

  • Man selbst bestimmt das Gericht, nicht der Gegner. In Internetsachen ist jedes Gericht deutschlandweit geeignet, also wird man sich eins aussuchen wie Düsseldorf, das eher für den Kleinen als den Großen urteilt. Der Gegner rennt dagegen beispielsweise nach Köln - dort hat man als Beklagter keine Chance!
  • Man ist Kläger nicht Angeklagter. In Markenrechtsdingen wird meist für den Kläger entschieden!
  • Man bestimmt den Streitwert. 10.100 Mark ist eine sinnvolle und oft gewählte Summe, wenn man ans Landgericht will (das ist ab 10.000 Mark zuständig). Verliert man, sind hier die Kosten noch tragbar. Natürlich kann man auch mit einer geringeren Summe ans Amtsgericht, also eine Instanz tiefer, was den Vorteil hat, daß man keinen Anwalt braucht, doch wird eine Summe unter 10.000 Mark in Markendingen kaum akzeptiert und auch bei einer Klage am Amtsgericht würde diese ans Landgericht weitergereicht, da Markendinge nur vor Landgerichten laufen. Ein regulärer Markenrechtsprozeß oder eine einstweilige Verfügung landen dagegen stets zwischen 100.000 und einer Million Mark!
  • Bei Angriff statt Verteidigung spricht auch nichts gegen die Verwendung eines Anwalts, der dann sicherstellt, daß keine formellen Fehler gemacht werden. Allerdings wird der Anwalt ebenso wie das Gericht nach Streitwert bezahlt und es kann natürlich passieren, daß ein Anwalt für 10.100 Mark Streitwert nicht bereit ist, tätig zu werden und auf der üblichen halben Million besteht.

Alternative: Unterlassungserklärung unterschreiben, auch wenn nicht einhaltbar

Die negative Feststellungsklage ist allerdings zu erheben, bevor das Verfahren des Abmahners läuft. Bei Abmahnungen mit nur wenigen Tagen bis zum Ultimatum ist dies problematisch. In diesem Fall sollte man

  • die Unterlassungserklärung unterzeichnen, aber
  • eine Kostennote streichen bzw. hinzufügen, daß man keine Anwaltskosten des Gegners tragen wird und
  • ggf. wichtige Einschränkungen anfügen oder Klauseln streichen

Damit ist es dem Gegner nicht mehr so leicht möglich, einen Prozeß zu führen. Selbst, wenn man gegen die Unterlassungserklärung verstößt, ist zunächst einmal nur die Vertragsstrafe fällig, die weit unter den Kosten eines Markenrechtsprozesses liegt. Kann man dies vermeiden - also z.B. eine Domain schnell genug abschalten - dann kann der Gegner anschließend nur noch um seine Abmahnkosten streiten, also eine deutlich geringere Summe. In diesem Punkt hat man sogar eine reelle (wenn auch nicht unbedingt große) Gewinnchance, in der Sache selbst dagegen als Beklagter in erster Instanz sehr selten. Das finanzielle Polster für eine weitere Instanz haben aber nur große Unternehmen.

Das eigentlich Gefährliche ist bei Abmahnungen, daß man so gut wie nie ein reguläres Gerichtsverfahren bekommen wird, sondern im Schnellverfahren der "einstweiligen Verfügung" abgeurteilt wird. Diese wurde einst erfunden, um bei eiligen Sachen größeren Schaden zu verhindern - indem bespielsweise ein schadhaftes Atomkraftwerk nicht noch ein Jahr bis zum Prozeß weiterläuft und in dieser Zeit hochgeht. Im Markenrecht wird sie jedoch fast ausschließlich dazu benutzt, den Schaden für den Beklagten zu maximieren: Dieser wird überrollt (Frist oft nur 24 Stunden, wie im Fall oil-of-elf.de) und kann sich nachher kein reguläres Verfahren mehr leisten.

Zwecklos: Schutzschrift, Prozeßkostenhilfe und Streitwertbeschwerde

Die sogenannte Schutzschrift bringt dagegen wenig: Sie soll eigentlich eine einstweilige Verfügung verhindern. Doch man muß sie nicht nur an alle Landgerichte Deutschlands schicken - denn man weiß ja nicht, welches Gericht sich der Gegner aussucht. Sie bringt auch keinen Aufschub oder ein reguläres Gerichtsverfahren statt des Schnellgerichts der einstweiligen Verfügung. Sie bringt höchstens eine mündliche Verhandlung statt einer Verurteilung in Abwesenheit. Doch der einzige Effekt der mündlichen Verhandlung sind Reisekosten sowie die frustrierende Erfahrung, sich als Beklagter vom Gericht runterputzen lassen zu müssen und vorgeworfen zu bekommen, dem Gericht Zeit zu stehlen und die Mittagspause der Robenträger zu verpatzen (warum setzen die auch kompliziertere Termine um 11.30 Uhr an???).

Vergessen kann man die Prozeßkostenhilfe: Nicht nur, daß diese nur ein Kredit ist, also beim Verlieren des Prozesses zu jahrelanger Verschuldung führt, sie wird zudem von denselben Richtern zugebilligt, vor denen man ohnehin schon zur Aburteilung steht. Klar, daß da nichts läuft. Man bekommt sie nur zugesagt, wenn das Gericht ohnehin geneigt ist, einem Recht zu geben - und dann braucht man sie ja nicht.

Ebenso zwecklos ist ein Antrag auf Reduzierung des Streitwerts: Selbst wenn der Gegner wie in meinem Fall einverstanden wäre, so ist es sein (am hohen Streitwert verdienender) Anwalt normalerweise nicht! (Einzige mir bekannte Ausnahme: der Streit um Verteidigungsministerium.de, bei dem ungewöhnlicherweise der Klägeranwalt Michael Horak selbst den Antrag auf Reduzierung des Streitwertes stellte, weshalb sich das Gericht diesem nicht verwehren konnte). Ebensowenig einverstanden ist das Gericht, das ja auch am hohen Streitwert verdient. Vielmehr kostet auch dieser sinnlose Antrag wieder ein paar Tausender Gerichtsgebühren und ggf. auch Anwaltskosten.

Übrigens gibt es zwei Sorten der Streitwertänderung: die asymmetrische, bei der eine der Parteien im Falle des Unterliegens aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse weniger zahlen muß, die andere dagegen die volle Gebühr, und die symmetrische, bei der die Reduzierung für beide Parteien gilt. Wenn überhaupt, kann man nur die symmetrische versuchen. Die asymmetrische Reduzierung wäre zwar eigentlich gerechter - der, der das dicke Geld hat und wegen jedem Sch**** zum Gericht rennt, zahlt mehr als das Opfer. Da dies aber die Einnahmen der Markenrechtskammern auf Dauer stark beeinträchtigen würde, wird einem solchen Antrag so gut wie nie stattgegegeben.

Vorsicht: Rechtsschutzversicherung zahlt nicht bei Domainstreitigkeiten!

Viele Leute unterliegen auch dem Irrtum "Macht nix, ich bin ja rechtsschutzversichert". Von wegen - Domainstreitigkeiten gelten immer als "Risiko aus geschäftlichem Verkehr" (das setzt keinesfalls ein Gewerbe voraus!), was eine Rechtsschutzversicherung eben gerade nicht abdeckt!

 

B. Vorbeugen gegen eine Abmahnung

Die beste Vorbeugung ist leider, eine Abmahnung zu verhindern, indem man erst gar keine Website aufmacht oder vorhandene wieder schließt, wie es Jutta Rosenbach getan hat, als sie sah, daß zwar der konkrete Abmahner seine Drohung zurückgenommen hatte, das dahinterliegende Problem aber weiter bestanden und so immer wieder Ärger bereitet und die auf den Adressen geplanten Projekte gefährdet hätte. Der Dank für soziales Engagement wird einem im Internet - wie im richtigen Leben ja auch - ewig nachschleichen und nie erreichen. Aber im Internet sind Abmahnungen halt teurer und folgenreicher als im echten Leben und zwischen reellen Geschäftsleuten. Auch Stefan Scheller, der einst unzählige hoch interessante Websites im Netz hatte, dann aber von der Vieh AG Rinderkom pardon VIAG Interkom wegen seiner 0179.com mit Tipps zum Handynetz der VIAG abgemahnt wurde (wohlgemerkt ist 0179 eine von der RegTP der VIAG zugeteilte Telefonvorwahl und keine Marke!!), hatte so die Schnauze voll, daß er alle Sites schloß oder mit Paßwort versah.

"Ein Mann - eine Domain": Resourcenschonend, aber gefährlich!

Als vernünftige Kompromißlösung empfiehlt es sich in Deutschland, zumindest zwei Domains zu benutzen - eine kompakte für die E-Mail, eine längere für die Website. Auf der E-Mail-Domain läßt man dann einfach das Baustellenschild des Providers stehen oder - noch besser - setzt ein Passwort, so wie Ronald Wolf auf seiner vermutlich schon des öfteren juristisch angegriffenen Domain wolf.de. Die nicht so wichtige Website kann dagegen einen weniger attraktiven Namen bekommen wie in meinem Fall eben www.dl2mcd.de (für E-Mail unbrauchbar, weil tippfehlergefährdet) oder die vom westdeutschen Rundfunk favorisierte Langlösung www.journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de. (Eigentlich hätte diese www.redaktionsbuero-wolf-dieter-roth-und-webdesign-robin-lynn-miller.de heißen sollen, doch mehr als 63 Zeichen in einer Domain sind nicht zulässig). Mit einer solchen Monster-URL hat man als Firma im Web dennoch wenig Nachteile - Links und Suchmaschinen funktionieren ja trotzdem. Auch der westdeutsche Rundfunk benutzt bespielsweise www.westdeutscherrundfunk.de. Für E-Mail ist sie allerdings völlig ungeeignet: Kein Mensch kann sie am Telefon korrekt mitschreiben, auf eine Visitenkarte paßt sie auch nicht und die wenigsten E-Mail-Programme können die vor Klage sichere E-Mail-Adresse dipl-ing-wolf-dieter-roth@journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de korrekt verarbeiten. Ebenso streiken da etliche Mailserver.

Ausweg: Beschreibender Allgemeinbegriff

Nach gegenwärtiger Rechtslage sind Allgemeinbegriffe und beschreibende Worte dagegen vor Abmahnung sicher, solange man nicht den Eindruck erweckt, der einzige Anbieter zu sein (BGH-Entscheidung). Es ist daher naheliegend, sich für die E-Mail einen solchen Begriff herauszusuchen, den sich niemand erklagen wird. Mit Drogenkartell.de wird man bei einer Online-Bewerbung aber schlechte Karten haben und die Achleckmich.de, die ich mir aus demselben Gedankengang zugelegt hatte, führte gleich bei der ersten Benutzung dazu, daß mir jemand mit einer Beleidigungsklage drohte, weil er sich persönlich angesprochen fühlte. Mit der Zipfelwixer.de wäre die Reaktion wohl dieselbe, allerdings ist das ja nun tatsächlich eine Sexsite und somit ganz klar ein beschreibender Begriff. Für einen Webdesigner wäre also beispielsweise Superdesign.de eine sinnvolle Adresse. Und wer so einen Gemischtwarenladen hat wie wir einst auf der wdr.org, der muß sich leider für jedes Geschäft und auch jedes Hobby eine eigene Domain holen und die möglichst auch nicht untereinander verlinken. Aus diesem Grund hat meine Partnerin Robin mittlerweile ihr Webdesign auch nicht mehr auf dieser unserer gemeinsamen Domain. Ebenso wird mir zukünftig nichts anderes übrigbleiben, als Beruf (Schreiben) und Hobby (Amateurfunk) getrennt zu halten und vor allem nichts mehr über Amateurfunk zu schreiben, weil man mir sonst einen juristischen Strick daraus drehen wird.

Hände weg von Suchmaschinen!

Nachdem Suchmaschinen leider das Standardwerkzeug der Abmahner sind, sollte man außerdem mit robots.txt-Einträgen dafür sorgen, daß die eigene Seite möglichst nicht in Suchmaschinen aufgenommen wird und diese auch bei keiner Suchmaschine anmelden. Es kommen nun einmal so gut wie keine interessanten Besucher durch Suchmaschinen vorbei, höchstens nervige Fragesteller ("Wenn Sie so gut schreiben können, wollen Sie mir nicht bei meinen Schularbeiten helfen? Ich kann aber nichts zahlen....") und eben Abmahner!

Zusatzworte: Schützen nicht wirklich!

Kann man keinen Allgemeinbegriff verwenden, dessen Wiedererkennungswert bei kommerziellen Seiten eher gering ist ("War das jetzt Buch.de oder Buecher.de oder doch Schallplatte.de?"- "Weiß ich auch nicht mehr, geh' doch zu Amazon!") und bei privaten Seiten wenig Sinn macht, außer, es geht um ein spezielles Hobby, so fällt man doch wieder auf den eigenen Namen oder einen Phantasiebegriff zurück. Und damit auf rutschiges Pflaster.

Notfalls kann man seinen Namen noch ergänzen und etwas wie familie-roth.de (nein, das sind nicht wir, ebensowenig wie die von derselben Familie belegte familieroth.de ohne Bindestrich - wir haben momentan auch gar kein Geld, um eine Familie zu gründen, erst sind die Anwälte dran!) oder kemperzone.de konstruieren. Das schützt aber nur vor Klagen von Firmen - eine andere Familie Roth könnte dagegen ihre Namensvettern verklagen (und solche Leute gibt es ja leider). Ebenso wäre Frank Kemper dumm dran, wenn beispielsweise irgendjemand ein Spiel "Kemperzone" herausbrächte. So richtig sicher ist dies alles also leider nicht. Grund für solche Domains ist lediglich, einen freien Begriff zu finden. Bis vor einigen Jahren war dies auch ausreichend.

Was aber bei der einstweiligen Verfügung stets als erstes abgeprüft wird, ist die Frage: "Gibt es zu dieser Domain eine korrespondierende Marke?". Wenn ja, schützt einen auch dies zwar nicht wirklich davor, die Domain abgeben zu müssen - eine Marke kann ebenfalls weggeklagt bzw. gelöscht werden - aber es kann dann zumindest nicht mehr innerhalb weniger Tage passieren mit den schädlichen Folgen für die E-Mail-Korrespondenz.

Marke anmelden!

Markenrecherche und -anmeldung kann man von Patentanwälten erledigen lassen. Das kostet dann um die 3000 Mark. Allerdings wollen sich die meisten Anwälte mit Markenanwendungen gar nicht abgeben, weshalb es empfehlenswert ist, dies gleich selbst zu tun, dann kostet es nur 575 Mark für eine Marke mit drei Klassen (kleinstmögliche Anmeldung). Der empfehlenswerte Ablauf:

  1. Freiheit der Marke recherchieren (damit man keinen Ärger bekommt)
  2. Domain anmelden (sonst ist alles für die Katz, wenn es jemand anders tut und man müßte selbst die Domain erklagen) und zunächst unbenutzt lassen
  3. Marke anmelden
  4. Warten, bis man die Marke erteilt bekommt
  5. Nochmals 3 Monate warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist
  6. Domain mit Inhalten versehen bzw. E-Mail in Betrieb nehmen

Wie man sieht, eine langwierige Geschichte, denn von Schritt 3 zu Schritt 4 sind Rückfragen des Patentamts sowie generell eine Bearbeitungszeit ab 3 Monaten bei Bearbeitung direkt in München und bis zu 12 Monaten bei Bearbeitung in Außenstellen wie Jena einzuplanen, da die Belastung des Patentamts durch Markenanmeldungen im Zusammenhang mit Domains extrem angestiegen ist. Nur, wenn man nochmal ein paar Hunderter hinlegt, läßt sich die Bearbeitungszeit auf 6 Wochen verkürzen. Auch sollte man die drei Monate Widerspruchsfrist abwarten. Danach ist die Marke übrigens rückwirkend vom Zeitpunkt der Anmeldung geschützt - aber eben erst dann. Vorher kann jeder, der einen nur irgendwie nicht mag, gegen die Marke Widerspruch einlegen.

Markenrechere kostenlos online

Seit Anfang 2000 kann man die Markenrecherche (Schritt 1) übrigens nach einmaliger Registrierung auch kostenlos online durchführen. Erscheinen hier bei Eingabe des gewünschten Markennamens bereits Einträge, so sind diese genau zu untersuchen: Stimmen die Klassen nicht mit den eigenen Klassen überein oder handelt es sich um Bildmarken, so kann man weitermachen und eine deutlich verschiedene Bildmarke anmelden. Handelt es sich um eine Wortmarke mit übereinstimmenden Klassen: Finger weg und andere Marke ausdenken! Findet sich gar keine Marke, dann ist die Luft rein -> also sofort Domain anmelden und Marke beantragen.

Was man allerdings so nicht abprüfen kann, sind Markenähnlichkeiten. Einen Suchbefehl mit Wildcards oder nach akustischen Ähnlichkeiten (wie bei Fokus.de und Focus.de) kennt das System des Patentamts nicht. Es kann also durchaus noch knallen - aber dann zumindest in einem regulären Verfahren und nicht mit 24-Stunden-EV.

Natürlich kann man auch auf die Markenrecherche verzichten und einfach auf gut Glück die Marke beantragen. Tipps und Formulare gibt es auf den Seiten des Marken- und Patentamts. Schlimmstenfalls sind die 575 Mark weg, ohne daß man eine Marke bekommt - das ist immer noch billiger als eine professionelle Markenrecherche.

Auch die Formulare zur Anmeldung ebenso wie die Klasseneinteilung lassen sich online nachlesen. Hier sollte man Klassen wählen, die tatsächlich etwas mit dem zu tun haben, das man tun will, denn spätestens nach 5 Jahren muß zur Marke auch ein Produkt existieren, sonst wird sie ungültig. Dieses Produkt kann aber durchaus die Website sein - nur mit dem Produkt "persönliche E-Mail" wird es hier - wieder einmal - schwierig. Wer also wirklich nur mailen will, muß sich zumindest irgendein Pseudoprodukt einfallen lassen, das er auf seiner Website anbietet und das auf Nachfrage auch tatsächlich verfügbar sein muß - und seien es Kunstwerke aus gebrauchten Zahnstochern...

Außerdem sollte man möglichst Begriffe wählen, die vom Patentamt bereits in den Klasseneinteilungen angegeben sind. Man erspart sich so Rückfragen des Amts oder gar eine Ablehnung der Marke.

Marken müssen geschützt werden

Ein gewisses Problem ist allerdings, daß der Markeneintrag alleine wenig bewirkt. Man muß dann auch tatsächlich verfolgen, ob jemand anders dieselbe Marke benutzt oder gar anmeldet (das Patentamt überprüft dies nicht!) und dagegen dann innerhalb ersten drei Monate (kostenpflichtig!) Einspruch erheben. Tut man nichts, wird die eigene Marke hinfällig. Darauf beruht ja dieser archaische "Es darf nur einen geben"-Unsinn.

Trotzdem reicht es, alle paar Wochen mit Suchmaschinen das Web und der Markendatenbank die Eintragungen beim Patentamt zu prüfen. Auch muß man nicht sofort abmahnen, jedoch innerhalb gewisser Fristen.

Domainschutz über Werktitel: "Im Prinzip ja, aber..."

Juristen der netteren Sorte werden hier einwenden, daß es auch den Domainschutz über Werktitel gibt. So, wie ein Buch einen Titel hat, hat ihn auch eine Website. Das ist zwar richtig, aber der läßt sich frühestens in einem regulären Gerichtsverfahren durchsetzen - bei der einstweiligen Verfügung wird er normalerweise ignoriert, wie man am Fall oil-of-elf.de gesehen hat. Und der Instanzenweg zu einem regulären Verfahren ist bei den üblichen 500.000-Mark-Streitwerten für Privatleute nun einmal nicht finanzierbar!

Ebenso deckt die Do-it-yourself-Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt nicht alle internationalen Marken ab. Zumindest europäische Gemeinschaftsmarken und amerikanische sowie japanische Marken kann man hier aber noch nachschlagen. Außerdem sind andere Länder im Markenrecht bei weitem nicht so aggressiv wie die Deutschen und als Deutscher hat man daher aus dem Ausland weniger mit Klagen zu rechnen als als Ausländer mit Klagen von Deutschen. Wenn, sind hier nur Klagen im Rahmen der Icann-Richtlinien vor dem Schiedsgericht der WIPO zu befürchten - und diese gestehen einem die Benutzung des eigenen Namens oder jeder irgendwie sinnvollen, damit korrespondieren Abkürzung ja ausdrücklich zu. Hier werden eher Domaingrabber gejagt, die keine sinnvolle Verwendung der Domain vorzeigen können. Innerhalb Deutschlands haben die Icann-Richtlinien allerdings auch für internationale Domains leider keine Bedeutung (nach ihnen wäre wdr.org völlig unbedenklich gewesen - weshalb ich sie ja auch benutzt hatte) und wenn es nach den deutschen Gerichten und Unternehmen geht, werden sie sich auch international nicht mehr lange halten können. Die Situation kann also in fünf Jahren durchaus anders aussehen - Rechtssicherheit wird es leider nicht geben. Ein letzter Versuch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag - vorgeschlagen aus der Juristenecke - brachte leider

auch nix! :-(

Über den Fall wurde mittlerweile in Telepolis, der Hannoverschen Allgemeinen, der PC-ONLiNE, der WELT und der Internet World berichtet. Doch wer der Kollegen nicht möchte, daß das Internet völlig auseinander- bzw. den Rundfunk- und Fernsehleuten zum Opfer fällt, sollte auch weiterhin über das Problem "Reverse Domain Hijacking" berichten. Nicht wegen mir persönlich, da ist nichts mehr zu retten, sondern wegen der Sache.

Als erste Idee, um die Kölner "Rundfunkgebühr" abzutragen, kann man über uns Bücher bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt viele Bücher brauchen, um von 5% Provision einen Prozeß zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal Porto...!

1&1 hat uns ebenfalls einen sehr reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem T-DSL, Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse, Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch zuverlässigen Websites unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr. Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE. Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale Telefonnummer angeben.

Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.

DL2MCD

 

 
 
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