Per "e.V."
durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Jetzt
wird auch W.D.Roth verboten
Tja, kaum war ich mal
14 Tage in Urlaub, um mich vom "WDÄRger" zu erholen,
kam der nächste Knaller: Der westdeutsche Rundfunk will mir
nun auch die Schreibweise "W.D.Roth" bzw. "wdroth" verbieten.
Das war mein Autorenzeichen bei Zeitschriften, die den Nachnamen
ausschreiben, wie bei freien Mitarbeitern oft üblich. Außerdem
war es meine E-Mail-Adresse bei PC-ONLiNE (wdroth@pconline.de).
Und schließlich hatte ich mir extra auf Anraten meines Chefs,
aber auf eigene Kosten die Domain wdroth.de beschafft, um unter
wdroth.de die Pressemeldungen für PC-ONLiNE zu verarbeiten, die
früher unter wdr.org eingingen. Die waren damit dann ein zweites
Mal weg! :-(
Ja können die
sich beim westdeutschen Rundfunk denn ihre Pressemitteilungen
nicht selbst auf ihre eigenen E-Mail-Adressen anfordern??? Die
Firmen schicken die gerne, glaubt es mir, ihr müßt
mir nicht meine Meldungen wegnehmen! Oder geht es hier nicht vielmehr
um pure Schikane und Arbeitsbehinderung? Beziehungsweise schlichtweg
um harte und unfaire Konkurrenz? Darum,
klarzustellen "wir können Dir jederzeit den Saft abstellen
- ob E-Mail oder Telefon, wir entscheiden, welche Informationen
Du zukünftig noch bekommen darfst und welche wir lieber selbst
einsacken!"
Ich gebe zu, ich habe
wirklich bislang keine Konkurrenz zwischen mir und dem westdeutschen
Rundfunk gesehen. Zwischen mir persönlich und dem Rundfunk
gibt es die auch nicht, da ich bislang keinen Rundfunk mache und
auch kein Verleger oder auch nur Arbeitgeber bin. Aber da man
mir ja nun erklärt hat, daß der Rundfunk auch die Lizenz
zum Bücherdrucken und -schreiben hat und ebenso nun auch
nach Rundfunk und Fernsehen das Internet als "drittes Bein"
heimsucht, steigt er vielleicht auch noch als viertes Bein ins
Fach- und Special-Interest-Zeitschriftengeschäft ein. Das
allerdings würde die Sache dann erklären.
Die fadenscheinige
Begründung für das Verbot des Internet-Adreßbestandteils
"wdroth": Der "Zusatz 'oth'" sei nicht genügend
kennzeichnungskräftig, es stehe immer noch 'wdr' drin. D.h., der
westdeutsche Rundfunk kann nun auch beispielsweise http://www.screwdriver.com
abmahnen. Das kann doch wohl alles nicht wahr sein???
Ist es leider. Es gibt
einen an mich adressierten Brief der Chefjustitiarin, der merkwürdigerweise
allerdings nur meinem Anwalt als Kopie vorliegt - das Original
ging verloren. Auch fehlt die letzte Seite. An der Echtheit besteht
trotzdem kein Zweifel. Und darin steht:
"Lassen
Sie mich abschließend noch einmal darauf hinweisen, daß der WDR
nicht dulden wird, wenn Sie in der Zukunft keinen eindeutigen
Abstand zur geschützten Marke "wdr" einhalten. [...] Zur Vermeidung
der Verwässerung der Marke "wdr" ist eine klare Trennung zwischen
den Zeichenbestandteilen "wd" und "r" geboten."
Interessant, daß
man nun sogar die eigene Marke kleinschreibt, um die Nähe
zur Schreibweise "wdroth" zu erhöhen. Akzeptieren
würde man "wd-roth". Diese Schreibweise wiederum
ist allerdings eine böse Falle:
a) ist
mein Name nicht Wolf Dieter-Roth, sondern Wolf-Dieter Roth.
D.h., auf wd-roth hätte ich gar keine Namensrechte. Noch
das kleinste Problem - das Namensrecht ist im Internet ja sowieso
keinen Pfifferling wert
b) gelten
Trennzeichen wie Punkte (bei Internetadressen sowieso nicht
möglich) oder Bindestriche im Markenrecht nicht viel. Ob
mich deshalb dieser Brief davor bewahrt, auch unter wd-roth
später noch ein drittes Mal vom westdeutschen Rundfunk
verklagt zu werden, ist fraglich
c) wenn
man eine Internetadresse tatsächlich so buchstabenweise
zerlegen darf, um daraus Marken zu isolieren, was der Rundfunk
ja tut, dann ist in "wd-roth" nun ausgerechnet
ein "d-" zu finden. D.h., man will mir nun auch noch
den berüchtigten Abmahnanwalt und Werbestar Joachim Steinhöfel
("hat da jemand zwanzig gesagt?") mit seiner
Firma Topware auf den Hals hetzen. Toll. Die unheilvolle Bedeutung
von "d-" im Internet ist dem westdeutschen Rundfunk
nun wirklich wohlbekannt - schließlich mußte einer
der besseren öffentlich-rechtlichen Sender, das Deutschlandradio
Berlin, wegen diesem Herrn Steinhöfel die
Benutzung der Domain d-radio.de aufgeben -
übrigens auch eine Entscheidung des Kölner Landgerichts!
d) am Telefon
geht das mit dem Bindestrich garantiert daneben, abgesehen davon,
daß es Monate gedauert hätte, alle bestehenden Kontakte
von den schon wieder neuen Adressen "wd-roth@pconline.de"
und "news@wd-roth.de" zu informieren.
e) und
wenn der westdeutsche Rundfunk dann auch noch wdroth.de einkassiert
hat, kann er mir sogar meinen kompletten Namen verbieten, weil
der dann ja wieder zu große Ähnlichkeit mit wdroth
hat. :-(
Nein! Auf wdroth.de
wird es kein öffentlich-rechtliches Nordrhein-Westfalen-Portal
geben. Jetzt ist Schluß mit dem Mist!
(Anmerkung:
Später wurde dann doch eine Weiterleitung von Webauftritt
und E-Mail-Adressen unter wdroth.de auf den westdeutschen Rundfunk
geschaltet, um Weiterungen zu vermeiden)
Ich werde das hiesige
Einwohnermeldeamt fragen, wieviel eine Namensänderung kostet.
Am besten, ich lasse mir das '-Dieter' streichen, das kann sich
dann ja der Intendant Fritz Pleitgen einverleiben (ergibt Fritz-Dieter
Pleitgen, klingt doch gut - aber bloß nicht abkürzen!!!).
Immerhin hat sich der
westdeutsche Rundfunk mittlerweile bereit erklärt, von einem
Verfahren gegen W.D.Roth/wdroth.de eventuell abzusehen, wenn ich
hier nichts mehr weiter aus dem Schriftverkehr veröffentliche
(!). Als schnelle Lösung, um meine Arbeit bei PC-ONLiNE weiter
zu tun, sind die E-Mail-Adressen unter wdroth.de trotzdem gescheitert,
denn das Risiko einer weiteren EV war zu groß und nachdem
ich nun zweimal ein Wochenende durchgearbeitet hatte, um ca. 700
Kontakte anzuschreiben und von der Adreßänderung zu
informieren, werde ich sicher kein drittes Mal eine solche Aktion
starten, um mitzuteilen, daß es nun wieder erlaubt ist.
Zudem ist ja immer noch markenrechtlich zu klären, ob nicht
noch jemand anders....
(Nachtrag:
Knapp 2 Jahre später hat der westdeutsche Rundfunk die Benutzung
von wdroth.de für E-Mail gestattet und den Anspruch auf das
Weiterleiten von unter dieser Domain eingehender E-Mails fallengelassen.
In einem Webauftritt dürfe allerdings nach wie vor nichts
aus Amateurfunk, Schriftstellerei oder Journalismus vorkommen,
ebensowenig andere Funkdinge wie Schnurlostelefone, Handys, Satellitenempfang
etc. Da Funk in jeder Form nun einmal immer ein wichtiger Bestandteil
meines Lebens war (ob nun beruflich oder privat), wird es daher
auf wdroth.de dennoch keinen irgendwie sinnvollen Webauftritt
geben können. Der einzig nicht betroffene Bereich wäre
Webdesign - und damit will ich nun wirklich nichts mehr zu tun
haben)
Und damit ist für
mich klar, daß ich wirklich wichtigen Schriftverkehr nicht
mehr auf einer E-Mail-Adresse abwickeln werde, der einer mir gehörenden
Domain zugeteilt ist. Bei einem normalen Umzug (der ja auch nicht
gerichtlich erzwungen weden kann) hat man zweimal ein halbes Jahr
Nachsendefrist und danach geht Post an die alte Adresse an den
Absender zurück. Bei E-Mails reicht dagegen eine Abmahnung,
um sich innerhalb einer Woche die fremde Adresse einzuverleiben,
und die Absender werden gegebenenfalls nie erfahren, daß
ihre E-Mails nicht dort angekommen sind, wo sie sie hinsenden
wollten.
Tja, das Wichtigste
ist wohl, trotz Dauerärger den Humor zu behalten. Ein guter
Freund von mir - Jo Lüders, DJ7JL, Privatradiopionier und Funkamateur
- ist leider gerade an solchem Ärger viel zu früh gestorben.
Ihm hatte zuletzt ein Sender namens MagicStar seinen Sender MagicBlue
verbieten wollen. :-(
Die Frage, wo ich die
40.000,- hernehmen soll, nachdem mir mein vorheriger Job schon
50.000 Verlust durch Umzugsverluste eingebrockt hat, ist allerdings
immer noch ungeklärt, zumal PC-ONLiNE auch noch eingestellt
wurde (ein Unglück kommt halt selten allein - daran ist der
westdeutsche Rundfunk allerdings unbeteiligt gewesen!). Mehr im
Folgenden über die Zukunft:
Wie
geht es nun weiter ?
...
und wer uns noch anderweitig unterstützen möchte, kann
ab sofort über diesen
Link Bücher
bei Amazon.de bestellen - es würde zwar wohl verdammt
viele Bücher brauchen, um von 5% Provision den Prozeß
zu finanzieren, aber Lesen bildet ja bekanntlich - ganz im Gegensatz
zum Fernsehen! - und damit ist es im doppelten Sinn für einen
guten Zweck, ohne etwas zusätzlich zu kosten - nicht mal
Porto...!
1&1 hat uns ebenfalls
einen sehr
reichhaltigen Shop gebaut. Dort gibt es unter anderem
T-DSL,
Handys, Internetzugang, ISDN-Anschlüsse,
Consors-Online-Broking, Online-Shopsysteme, 0700er-Telefonnummern
und natürlich die bekannt preisgünstigen und dennoch
zuverlässigen Websites
unter eigener Domain.
Um ehrlich zu sein: wegen letzterem haben wir den 1&1-Shop
lange nicht beworben, denn wir wollen ja nicht noch mehr Leute
ins Unglück stürzen. Auch wollen wir unserem eigenen
Provider Speedlink eigentlich nicht das Wasser abgraben. Solange
die Website aber wirklich rein privat ist - und schon ein Werbebanner
der 1&1-Community macht sie leider bei manchen unserer Rechtsverdreher
zu einer kommerziellen Website - besteht allerdings keine Gefahr.
Gleiches gilt für eine Vanity-Rufnummer wie 0700-JOHNDOE.
Wer bei der 0700-Rufnummer Probleme vermeiden will, kann außerdem
auf das Buchstabenäquivalent verzichten und nur eine normale
Telefonnummer angeben.
Die gesammelten Erfahrungen aus nun acht Jahren Jura-Terror - und da geht es dann nicht nur um mich - habe ich in dem Buch "Internet, Recht und Abzocke" zusammengefaßt, um anderen so einen Alptraum zu ersparen.
|