Per "e.V."
durchgesetzt:
Markenrecht geht vor Namensrecht - aus wdr.org wurde dl2mcd.de
Was
wurde aus http://www.wdr.org
?
Ich wurde 1963 auf
diese Welt gebracht und anläßlich dieses ungeheuerlichen
Vorfalls von meinen Eltern auf den Namen Wolf-Dieter Rudolph Cunctator
Roth getauft. Dieser Name war zumindest ganz offensichtlich eine
ausgesprochen schwere Geburt. Deshalb verwende ich normal nur
Wolf-Dieter Roth. Immer noch etwas lang. Aber es gibt Schlimmeres.
Seit 1975 schreibe
ich nun bereits Fach- und andere Artikel, wobei von Anfang an
das im Journalismus übliche Kürzel aus den Initialen gebildet
wurde. Dies ist nicht meine Erfindung; es ist im Journalismus
halt so üblich. Oder besser gesagt: WAR so üblich. Zukünftig
wird sich möglicherweise kein Journalist mehr diesem Duktus
beugen können und dürfen. Denn dass dieses Kürzel
dabei in meinem Fall mit dem Kürzel einer deutschen öffentlich-rechtlichen
Sendeanstalt korrelierte, war immer wieder mal Anlass für Gelächter
und Scherze, mit den Jahren habe ich mich dann aber an den Spitznamen
gewöhnt, der sich auch im Alltag durchsetzte.
Im Funk wurde das Kürzel selbstverständlich nie benutzt,
auch nicht im Hobby Amateurfunk, wo ohnehin das Rufzeichen DL2MCD
vorgeschrieben ist. Lediglich in Printmedien (Zeitschriften, Zeitungen,
Bücher) und im Internet. Größere
Probleme brachte die Gleichheit der Abkürzungen der Anstalt
und des Autors nicht.
Auch privat wurde ich
bereits, seit ich 12 Jahre alt war, "WDR" gerufen. Tatsächlich
war zumindest ich bereits seit Herbst 1999 gar nicht mehr freiberuflich
tätig. Allerdings hatte ich bereits bei Axel Springer erfahren,
daß man sich dort auf privaten Homepages nicht als Mitarbeiter
des Verlages outen durfte und deshalb - und auch, weil ich von
München aus gar nicht die Möglichkeit hatte, meinen
Computer in Hamburg zu benutzen - die Umgestaltung der Website
zu einer rein privaten Website erst nach bestandener Probezeit
beim Vogel-Verlag und unserem Umzug geplant. Tatsächlich
wollte meine Partnerin dort ihre Gemalde präsentieren und
ich weiter meine alten Texte. Aktuelle Texte konnte ich ja ohnehin
nicht verwenden - diese waren ja jeweils dem betreffenden Verlag
verkauft!. Auch das Amateurfunkbuch, welches der Rundfunkanwalt
Krings und das Gericht im Widerspruch zu internationalen Gesetzen
als direkte Konkurrenz und Gefahr für den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk sahen, konnte ich nur deshalb mit den ersten Seiten kostenlos
anbieten, weil es gar nicht mehr im Handel war - auch jetzt handelt
es sich bei den Texten daraus in der Amateurfunkabteilung auf
dieser Site um die alte, vergriffene Auflage, nicht um die heute
lieferbare.
Es ist schon absurd:
Ist ein arbeitssuchender Journalist, der öfters über
Rundfunk schreibt, für eine Rundfunkanstalt
a)
ein potentieller Arbeitnehmer?
b) jemand, der ihnen nützlich sein könnte?
c) oder aber ein Konkurrent, den man mit aller Härte bekämpfen
muß???
Nun, für den westdeutschen
Rundfunk kam nur c) in Frage - Journalisten beschäftigt man
dort zwar, aber nur widerwillig: Zu melden haben die nichts, so
die Chefjuristin. Und meine Fachartikel waren dem Intendanten
Fritz Pleitgen ein Dorn im Auge, weil ich öfters über
das vom bayrischen Rundfunk favorisierte, von ihm aber gehaßte
Digitalradio DAB geschrieben hatte - recht
neutral übrigens und keinesfalls für den bayrischen
Rundfunk Partei ergreifend. PR macht man dort nur intern, Artikel
in der Printpresse sind unerwünscht.
Die Abkürzung
des eigenen Namens in Internetadressen ist völlig üblich:
So haben beispielsweise weder die PR-Agenturen Fink & Fuchs
"FFPR"
als Marke eingetragen noch Ahrens & Behrent "A-B".
Es geht hier nur um die Vermeidung von Tippfehlern bei langen
und komplizierten Namen, da E-Mails anders als normale Post beim
kleinsten Fehler in der Adresse als unzustellbar zurückkommen.
Zudem hatte ich - weil uns damals internationale Kontakte viel
wichtiger waren als innerdeutsche - auch gar keine .de-Adresse
gewählt. Eine Assoziation mit dem westdeutschen Rundfunk
war dagegen nie beabsichtigt und fand auch nicht statt. Das (mittlerweile
eben deshalb verbotene) Impressum enthielt unsere normalen bürgerlichen
Namen und unsere Postanschrift sowie Telefon- und Faxnummern.
Die erwähnte Sendeanstalt
ist anderer Ansicht. Man ist dort ernsthaft der Meinung, daß
ich aus der Kürzelgleichheit erhebliche wirtschaftliche Vorteile
zöge und ihnen sogar Kunden abwerbe. Ich wüßte nicht
wieso - was soll ich denn mit Radiohörern und Fernsehzuschauern???
Ein Programmheft biete ich hier nicht an. Und jeder "falsche"
Hit auf dieser Website kostet nur unnötig Geld, da ich keinen
Billighoster benutze, sondern einen professionellen Anbieter (http://www.speed-link.de),
der ab einer gewissen Grenze nach Traffic abrechnet. Werbebanner
gibt es hier auch nicht - Journalisten sollten unabhängig
bleiben. Verleger sind wir erst recht nicht, auch wenn das Landgericht
Köln dies gemäß einer Behauptung des Rundfunkanwalts
Philip Krings anders entschieden hat. Daß
jemand, der sich tatsächlich verlaufen haben sollte und eigentlich
nur wissen will, wann die "Sendung mit der Maus" läuft,
vor lauter Verzweiflung stattdessen mal eben eine Website in Auftrag
gibt oder einen Internet-Fachartikel, ist auch kaum anzunehmen.
Doch mit dieser absurden
Begründung konfrontierte man mich mit der unerwarteten Tatsache,
daß - zumindest in Deutschland - Markenrecht plötzlich
Namensrecht breche. Sagt jedenfalls der westdeutsche Rundfunk.
Zwar hat diese Anstalt ihr Kürzel erst 1979 als Marke eingetragen,
doch es gibt sie schon 40 Jahre - mich erst 38. Ende der Diskussion.
Dabei ist das Ganze
überhaupt kein Thema: in den Suchmaschinen tauchten wir erst
lange nach der erwähnten Anstalt auf, falls jemand nach ihr
sucht, und in 1 1/2 Jahren gab es genau einen einzigen Besucher,
der sich zu uns verirrt hatte - und das auch nur, weil er der
deutschen Sprache nur sehr bedingt mächtig war. Auch habe
ich die bewußten drei Buchstaben nie als Marke oder gar
Firmenname benutzt - nur als Kürzel unter Artikeln oder E-Mails
und nun eben als Bestandteil einer Internetadresse.
Für alle Fälle
hatten wir auch eine Hilfe für solche "Irrläufer"
eingebaut - und genau dieser Hinweis war nun Anlaß der Dringlichkeit
für eine einstweilige Verfügung. Sprich: weil wir nett
waren, haben wir jetzt den ganzen Ärger am Hals. Wir haben
deshalb dort auch die eigentlich zu empfehlende Jobbörse
der bewußten Anstalt auf Bewerbung.net
entfernt, denn wenn schon ein nett gemeinter Link für verirrte
Surfer solche Folgen hat, wie wird dann erst die Rache für
ein Lob aussehen?
Besonders ärgerlich:
Gerade diese Anstalt hat sich durch so verdiente Kollegen wie
Jean Pütz (Hobbythek), Wolfgang Back (Computer-Club) oder
Jörg Schieb (Windows-Kenner
und Fachbuchautor) im Metier des Technik- und Computerjournalismus
einen guten Ruf erworben. Doch wenn es ums Geldmachen und Rechthaben
geht, dann interessiert der eigene Ruf halt nicht mehr.
25 Jahre (und 5 Jahre
im Internet - seit 1995 war ich mit einer Compuserve-Homepage im Netz vertreten) hat die Parallelität des Kürzels niemand gestört.
Natürlich wußte auch die bewußte Anstalt Bescheid,
und ich war mit der Adresse auch in Branchen-Newslettern wie Max
Bold's Journalisten-Newsletter und dem Kress
Report erwähnt worden. Nachweislich wurden diese auch
von mehreren Mitarbeitern des westdeutschen Rundfunks gelesen.
Auch mündlich hatte man mir versichert, das sei alles ok.
Hätte man damals Einspruch erhoben, wären die Folgen
ungleich geringer gewesen. Und natürlich hatten wir uns auch
vor Anmeldung der Domain juristisch versichern lassen, daß
der eigene Name als Grundlage des Domainnamens im Gegensatz zu
irgendwelchen ausgedachten Markennamen die sicherste Lösung
überhaupt sei. Lediglich
.de-Domains seien besser zu vermeiden, weil die stets von größeren
Firmen zuungunsten kleinerer Firmen und Privatleuten "freigeklagt"
würden. .org
dagegen ist ausdrücklich für Individuen (wie eben Freiberufler)
sowie gemeinnützige Organisationen bestimmt. Lediglich Firmennamen
sind unerwünscht. Aber sowas hatten wir ja eh' nicht.
Das System der Top-Level-Domains
wurde genau dafür eingerichtet, daß es keine solche
Kollisionen gibt. xxx.org ist eben nicht dasselbe wie xxx.de.
Es ist ein reines Adreßsystem und für Markennamen gar
nicht bestimmt - man kann Domainnamen daher auch nicht als Marke
registrieren. Doch ein Link auf unseren Auftritt hier von Bewerbung.net
aus hat man uns als Markenmißbrauch angelastet.
Jetzt wird es plötzlich
geltendes Recht, daß Lieschen Müller Hans Müller
seinen Namen verbieten dürfte, weil sie die alleinigen Rechte
an allen Vornamen hätte, deren Nachnamen Müller seien
und Hans ihr seinen Namen deshalb übereignen müsse.
Oder die Stadt München würde plötzlich der Stadt
Buchloe die Bergstraße verbieten lassen, weil es in München
auch eine Bergstraße gibt und falls jemand nach einer Firma
in der Münchner Bergstraße in Buchloe suche, könne
ein anderer so unrechtmäßigerweise Besucher bekommen
und geschäftliche Vorteile aus der Namensgleichheit ziehen.
Ganz zu schweigen von einem Herrn Berg, der dann auch noch Anstoß
an den zahlreichen Bergstraßen in deutschen Ortschaften
nehmen könnte...
Klingt Plem-Plem, nicht?
Ist es auch. Doch mit Internet-Domains wird das von den Entwicklern
des WWW vorgesehene Adreßsystem nun auf dem Wege des Markenrechts
solchermaßen ausgehebelt.
Vor einigen Jahren
war es gang und gäbe, daß sich "Domain-Grabber"
interessante Namen reservierten und dann hofften, sie für
teures Geld weiterverkaufen zu können. Mittlerweile hat sich
das umgedreht, es ist inzwischen äußerst gefährlich,
interessante Namen zu besitzen. Internet-Domainstreitigkeiten
sind für die Anwälte ein gutes Geschäft geworden und
deshalb an der Tagesordnung. Ob der Inhaber einer Domain oder
der Interessent an dieser diese auch wirklich benutzt oder benutzen
will, ist dabei nebensächlich. Im Gegenteil: wer einen Grund
für den Namen seiner Domain hat und diese aktiv benutzt,
ist meist sogar schlechter dran.
Daß die erwähnte
Anstalt z.B. beabsichtigt, über Deutschland (bzw. ja nur einen
Landesteil hiervon) hinaus international zu expandieren, und ihr
deshalb die bereits eigene .de-Domain (sowie mindestens 20 weitere
.de-Domains, die auf Unterteile des Angebots verweisen) nicht
mehr gut genug sei, darf bezweifelt werden. Mit dem Rundfunk-Staatsvertrag
wäre dies jedenfalls nicht zu rechtfertigen. Dennoch: sie
möchte nun auch die von uns bislang verwendete .org sowie weitere
wie .com (gehört momentan noch einem multinationalen Bankenkonzern,
der bis vor kurzem unter Warburg Dillon Read firmierte) verwenden.
Der Inhaber der .net-Domain hat bereits beigegeben - sie ist nicht
mehr online.
International nennt
man so etwas "Domain-Hogging", und es gilt als äußerst
unfein. Zukünftige neue Top-Level-Domains wie .eu werden
so völlig sinnlos: sie sollten ja gerade - ebenso wie die
bereits existierenden - verschiedene Unternehmen unterschieden
können. Doch in der Praxis wird man nur abwarten, bis sich
eine solche Domain gut eingeführt hat, und dann einen Streit
in Millionenhöhe vom Zaun brechen, um den Inhaber ab- sowie
die Domain einzukassieren und dem eigenen Pool hinzuzufügen.
Mit einer einstweiligen
Verfügung (bei Zuwiderhandlung werden pro Fall stolze 500.000
Mark fällig, was selbst populäre Fälle wie die Streits
um die AOL-Werbung um ein Vielfaches übersteigt - dort wurde
"nur" auf 100.000 je Fall geklagt) wurde uns daher die
bislang verwandte .org-Adresse untersagt. Und zwar insbesondere
"im geschäftlichen Verkehr mit Fachjournalismus, Public
Relations, Web-Design, Kunst und Kontakt", so die einstweilige
Verfügung des Landgerichts Köln. Die Schutzschrift unseres
Anwalts, die gegen die einstweilige Verfügung vorlag und
so ein Desaster vermeiden sollte, hat man vor Genehmigung der
EV gar nicht gelesen. In diesem Fall zieht das Gericht einfach
die "Lokalgröße" vor.
Unsere "Firma"
(wobei es sich nur um zwei Freiberufler handelte, wir werden also
ganz bestimmt nicht an die Börse gehen :-) ist also offensichtlich
in allen diesen Bereichen eine große wirtschaftliche Gefahr
für die öffentlich-rechtliche Anstalt. Insofern absurd,
als ich im Journalismus Auftragnehmer, die Anstalt dagegen Auftraggeber
ist, und in den anderen Bereichen gar keine Berührungspunkte
bestehen. Wobei wir - um entsprechenden Vermutungen gleich vorzubeugen
- ergänzen müssen, dass es sich bei dem inkriminierten
"Geschäftszweig Kontakt" keineswegs um ein Partnerschaftsinstitut
oder gar etwas aus dem Rotlichtbezirk handelt, sondern lediglich
um unsere Anschrift. Auf Webseiten ist diese Bezeichnung üblich,
aber Juristen haben da anscheinend andere Assoziationen. Sei's
drum.
Trotzdem ärgerlich,
da wir Freunden, Familienmitgliedern und Geschäftspartnern
extra gesagt hatten, daß wir nach dem Umzug dort unsere
neue Telefonnummer und Anschrift hinterlegen - und dann muß
der Eintrag 5 Tage nach dem Umzug offline genommen werden. Ein
Kunde ging prompt zu einem Wettbewerber, allerdings nicht zur
bewußten Anstalt. Die bietet nämlich gar kein Webdesign
an, auch wenn sie es uns unter Mißbrauch des Marken- und
Wettbewerbsrechts verbieten will. Aber vielleicht hat man es ja
zukünftig geplant?
Außerdem verlangte
die Sendeanstalt die Übergabe der Domain und damit automatisch
auch unseres kompletten E-Mail-Verkehrs.
Und da hört sich der Spaß wirklich auf! Wir haben keinerlei
Interesse daran, daß unsere geschäftliche oder private
Post demnächst öffentlich im Fernsehen breitgetreten
wird (soll das vielleicht eine neue Sendereihe werden - "Aus
deutschen E-Mail-Briefkästen"?), und unsere Kunden ebensowenig.
Nicht mal die vielgescholtenen Privatsender kämen auf so
eine unmögliche Idee - wir werden dies auf keinen Fall akzeptieren.
Als nächstes wollen sie vielleicht noch unseren Briefkasten-
oder Postfachschlüssel???
Angeblich ist der ganze
Terz notwendig, weil sonst die Marke des Rundfunksenders verwässere
und ihren guten Ruf verliere. Dabei hat der Rundfunk in Deutschland
nicht einmal die ältesten Rechte an dieser Abkürzung:
die Wyker Dampfschiff-Reederei
benutzt sie seit 1885. Eine offensichtlich menschlichere Firma
- Zitat:
"Was unterscheidet
die *.*.*. von dem ***? ANTWORT: Mit der *.*.*. kann man fahren,
auf den *** muß man hören". Zusatzkommentar: Und wer nicht
hören will oder kann, weil er außerhalb des Sendebereichs
wohnt, muß fühlen...
(Anmerkung: Ob eine Abkürzung mit Punkten oder ohne geschrieben
wird, spielt rechtlich übrigens keine Rolle).
Da ich mit meinem guten
Namen im Internet somit anscheinend keinen Blumentopf mehr gewinnen
und nur viel Geld verlieren kann (auch andere Abkürzungen und
ebenso die Langform würden ja wieder Markenrechte anderer Firmen
berühren, und mir meinen eigenen Namen als Wortmarke schützen
zu lassen, ist mir nicht nur schlichtweg zu blöd (sowas tut
nur ein gewisser Boris B.), sondern würde dann ja wieder
anderen gleichnamigen Mitbürgern die Verwendung ihres Namens
verbieten, was einfach nicht die Lösung sein kann), benutzen
wir jetzt die Domain dl2mcd.de sowie journalist-wolf-dieter-roth-und-webdesignerin-robin-lynn-miller.de.
DL2MCD ist dabei mein
mir persönlich von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post zugeteiltes Amateurfunkrufzeichen. Da diese international
koordiniert und zugeteilt werden, bin ich vor Ansprüchen anderer
somit sicherer als mit meinem bürgerlichen Namen. Und die Behörde
hat uns zugesichert, auch weiterhin keine Einwände gegen die Verwendung
dieses Rufzeichens als E-Mail- oder Internet-Kennung sowie als
Signatur in Fachartikeln zu haben. In Amateurfunkmagazinen war
dies bereits öfters geschehen.
International ist das
Recht übrigens anders als in Deutschland. Das hilft uns allerdings
nicht - deswegen können wir ja nun nicht gleich auswandern. Natürlich
wurde der Fall auch noch vor Gericht verhandelt. Mit bekanntermaßen
nicht voraussagbarem Ergebnis ("...vor Gericht und auf hoher
See..."). Und angesichts der bislang gelaufenen Dinge enthält
der öffentlich-rechtliche Auftrag der erwähnten Anstalt
anscheinend auch die Existenzvernichtung vermeintlicher Konkurrenten.
Vor Gericht wurde gesagt,
es bestünde überhaupt keine Notwendigkeit, daß
ich zukünftig auch nur einmal noch etwas unter meinem bürgerlichen
Namen veröffentliche, ob nun abgekürzt oder nicht, ich
könne ja unter Pseudonym veröffentlichen. Daß
technische Fachautoren nunmal keine Romanschreiber sind und ein
Artikel aus meiner Feder, aber mit Pseudonym für meinen Verlag
uninteressant ist, spielt keine Rolle. Al Gore hat ja angeblich
nur das Internet erfunden; die Herren in Köln aber dann wohl
gleich noch den Fachjournalismus dazu. Sicherheitshalber habe
ich meine Anschrift deshalb komplett von dieser Site entfernt
- der Impressumspflicht ist mit dem Denic-Eintrag Genüge
getan, aber Kontaktinformationen wurden mir verboten. Wenn Sie
mich oder meine Partnerin sprechen wollen, müssen Sie zukünftig
erst in Köln um Erlaubnis fragen...
Fast wäre man
angesichts des Datums, an dem das Verfahren begann - die letzte
Karnevalswoche - geneigt, an einen Kölschen Jeckenstreich
zu glauben. Schließlich werden zu diesem Zeitpunkt im Rheinland
keine ernsthaften, geschweige denn vernünftigen, Entscheidungen
mehr getroffen und man bekommt auch niemand mehr - zumindest nüchtern
- ans Telefon. Doch zum 1.5.2000 benannte sich der internationale
Investmentbankkonzern Warburg Dillon Read - damals noch Inhaber
von http://www.wdr.com - in UBS
Warburg um und ließ die Herren Dillon und Read fallen,
weil man auch fetten Ärger mit den Kölner Jecken bekommen
hatte. Als ob die Familie Warburg nicht
schon genug Ärger mit dem deutschen Staat gehabt hätte.
Und wenn selbst ein so finanzkräftiges Unternehmen in die
Knie geht, dann ist klar: es handelt sich leider um keinen schlechten
Alptraum, sondern nur um eine überteuerte Fernsehproduktion
mit einem schlechten Drehbuch. Und wer immer noch glaubt, daß
die Haupteinnahmequelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
die GEZ-Gebühren sind, der soll mal schön weiterträumen...
Wird
es noch personenbezogene Internet-Adressen geben ?
Radio Eriwan, äh:
Köln sagt: jein. Nicht für normale Bürger wie du
und ich. Nicht unter .de-Domains, nicht unter den extra für
natürliche Personen (und gemeinnützige Organisationen)
bestimmten .org-Domains und wenns nach denen geht auch nicht unter
der geplanten neuen .name-Domaingruppe für private Homepages.
Eine Ausnahme sind
berühmte Persönlichkeit. Insbesondere aus Funk und Fernsehen
berühmte Personen, versteht sich. Wie Boris Becker, Steffi
Graf oder die ach so tollen Leute aus den Big Brother-Shows. Wer
beispielsweise in der Fernsehshow "Big Brother", die
das Buch "1984" von George Orwell, aus dem dieser Name
stammt, ad absurdum führt (und auch schon Leuten, die im
Netz über das Buch sprechen, die ersten Abmahnungen einbrachte)
vor laufender Kamera den Fernseh-Container vollpupst, hat sich
um den Fortschritt der Menschheit genug verdient gemacht, daß
er seinen Namen (ob nun den echten oder einen Spitznamen) als
Marke und damit anschließend auch als Internetadresse anmelden
kann. Ich halte dagegen im Büro meine Winde bei mir, was
meine Kollegen zwar durchaus zu schätzen wissen, mich aber
fürs Fernsehen ungeeignet macht. Damit kann ich auch leben,
ich muß mich nicht vor laufender Kamera zum Affen machen,
auch wenn dieser Job besser bezahlt wird als meiner. Aber damit
bin ich kein Produkt, keine Marke und damit gibts auch legal keine
Domain mehr.
Konkret:
- Es ist völlig
legal, wenn mich die Leute weiter mit dem aus meinen Initialen
gebildeten Spitznamen bzw. Autorenkürzel WDR nennen wie
auch die letzten 25 Jahre (daß ich das inzwischen nicht
mehr will, ist eine andere Sache)
- Es ist auch legal,
wenn ich das selbst tue.
- Es besteht keine
Verwechslungsgefahr, auch wenn dieser Kürzel mit dem Kürzel
der Kölner Rundfunkleute übereinstimmt. Wobei die
es sich selbst ausgesucht haben, im Gegensatz zu mir. Ich bin
mit den Initialen geboren und bekomme sie in jeder Redaktion
ganz automatisch als Autorenbezeichnung, ebenso in vielen Datenkommunikations-Programmen
als Kennung, sobald ich dort wie vorgeschrieben meinen Namen
eintrage. Für "Westdeutscher Rundfunk" wäre
dagegen WR oder WDRF logischer gewesen. Das ist aber nicht mehr
zu ändern, da vor Jahrzehnten entschieden.
- Wenn ich allerdings
dem erlaubten WDR noch Zeichen hinzufüge, wie ein @, weitere
Buchstaben und eine beliebige Top-Level-Domain - auch eine,
die prinzipiell natürliche Personen bezeichnet und keine
Firmen - dann ist das plötzlich wesentlich verwechslungsfähiger
und deshalb verboten. Internetadressen dürfen sich inzwischen
nur noch auf Firmen beziehen und auf Produkte von Firmen, nicht
auf natürliche Personen, wie es jahrelang üblich war.
Eine Internetadresse in Buchstabenform muß jetzt mit einer
eingetragenen Marke abgesichert sein, und auf einen normalen
bürgerlichen Namen kann man nur eine Marke eintragen, wenn
es ein Produkt dazu gibt.
- Prinzipiell gibt
es Ausnahmen für private Homepages. Eine Homepage ist allerdings
in den Augen der Juristen so gut wie nie privat. Ein Werbebanner
eines Gratis-Webspace-Anbieters, ein Hinweis auf ein Produkt
("Diese Fotos sind mit einer Nikon xxx bei Blende 8 und
1/125 Belichtung aufgenommen" oder "das ist mein Porsche")
oder gar den eigenen Arbeitgeber bzw. die eigene Arbeit, und
die strengen juristischen Kriterien sind nicht mehr erfüllt.
Mir ist nur eine Website bekannt, bei der das Kriterium "privat"
durchgekommen ist: Vivian.de,
denn das Mädel ist erst zwei Jahre alt und somit nicht
geschäftsfähig. Hat aber schon mehr Links und Banner,
als ich je haben werde. In dem Fall wollte die Zeitschrift Vivian
die Domain übernehmen, doch inzwischen hat sich die Sache
erledigt, denn die Zeitschrift wurde eingestellt. Glück
für Vivian, denn auch wenn sie mit ihren zarten 2 Jahren
älter ist als das Blatt, wäre sie sonst schon im Vorschulalter
ein Sozialfall geworden.
Nein, verstehen muß
man das alles nicht; es ist Juristen-Schikane und hat mit "Vernunft"
oder "gesundem Menschenverstand" schon per Definition
nichts zu tun. Aber wissen muß man es.
Wir sind keine Namen,
sondern Nummern
Der durch Serienabmahnungen
bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat hierzu
auch bereits geäußert, daß er die sprechenden Internetadressen,
wie wir sie heute kennen, nur eingetragenen Marken juristisch unangreifbar zugesteht.
Internetadressen, die sich auf natürliche Personen (also
Menschen) und nicht juristische Personen (also Firmen) oder Produkte
von Firmen beziehen, sollten nicht mit Buchstaben oder gar Namen
bezeichnet werden, sondern nur mit IP-Nummern, so Gravenreuth, da dies ausreichend und ungefährlicher sei.
Nachdem er unter seinem Namen seine Rechtsanwaltskanzlei eingetragen
hat, darf er also diesen seinen Namen auch als Internetadresse
führen. Andernfalls müßte die Webadresse dagegen
beispielsweise http://192.34.230.169 oder auch http://8.15.47.11
lauten - wie bei einer Telefonnummer.
Das technische Problem
bei dieser rechtlich und menschlich ohnehin bereits fraglichen Idee: diese IP-Ziffern bezeichnen nun einmal gar keine Menschen
oder Websites, sondern lediglich Computer. Ganz konkret: Webserver.
Auf diesen laufen aber bei einem Webhoster viele verschiedene
Webauftritte unter verschiedenen Namen. Eine größere
Firma mag durchaus einen eigenen Webserver und damit eine eigene
IP-Nummer oder gar mehrere für ihren Webauftritt haben -
ein Privatmann kann sich das überhaupt nicht leisten. Es
gibt nicht genug IP-Nummern für jeden Webserver. Von den
E-Mail-Adressen erst gar nicht zu reden. Die preiswerten Domains
wiederum stünden Einzelpersonen dann aber nicht zu.
Schöne neue Welt (übrigens ein anderer berühmter
Buchtitel, der aber bestimmt bald wie Big Brother von irgendeinem
Zyniker als Marke registriert wird, um eine geschmacklose Fernsehshow
damit aufzubauen...) - Menschen werden zu Nummern und nur Produkte
dürfen Namen haben. :-((
(Nachtrag: Es sei angemerkt, daß Gravenreuth - im Gegensatz zu einigen seiner Kollegen - später hinzulernte und heute diese Meinung aus 2000 ff. nicht mehr vertritt.)
Nummernlotto: auch
nicht weniger gefährlich
Sicherheit bieten die
Nümmerchen übrigens auch nicht. Nehmen wir das Beispiel
http://8.15.47.11: 4711 ist bekanntlich eine eingetragene Marke
für ein Kölner Duftwasser. Und eine Telefonnummer, die
4711 enthielt, wurde in Köln (wo auch sonst als in der Hochburg
des Markenrechts?) sowie auch in Berlin bereits einmal eingeklagt.
Unbeschadet der Tatsache, daß man sich Telefonnummern ja
(ebensowenig wie IP-Nummern übrigens) nicht selbst aussuchen
kann. Doch so bietet das Markenrecht auch die nette Möglichkeit,
echten oder eingebildeten Konkurrenten neben der E-Mail auch Fax
oder Telefon abzudrehen: Marke auf die Nummer des Feindes anmelden,
dann warten bis die Marke eingetragen und die Widerspruchsfrist
abgelaufen ist (ein Widerspruch wird nicht kommen, denn wer kontrolliert
schon, ob seine eigene Telefonnummer als Marke angemeldet wird?)
und dann einstweilige Verfügung, am besten in den Betriebsferien
des Gegners oder während der Chef eine Woche auf einer Konferenz
im Ausland ist. Tja, und dann sind jedesmal, wenn der Verklagte
nochmal sein Telefon abhebt, 500.000 Mark fällig. Toll, was?
Natürlich würde
dieser Fall in einem regulären Verfahren nie durchgehen.
Bei der einstweiligen Verfügung aber schon. Und was eine
so über Monate bis zum Hauptprozeß abgedrehte Telefonnummer
bei einer großen Firma bedeuten kann, muß ich ja wohl
nicht erläutern. Daß diese ihe Telefonnummer nicht
als Marke benutzt hat, spielt keine Rolle - auch bei mir war wolf_privat@wdr.org
nur eine E-Mail-Adresse und weder ein Produkt- noch ein Firmenname,
ebensowenig wie http://www.wdr.org.
Ist denn jetzt Ruhe?
Nein. Der westdeutsche
Rundfunk war nicht gewillt, sein nach seinen eigenen Vorgaben
(und darüber hinaus!) gefälltes Urteil zu akzeptieren.
Das verbietet ja nur die Benutzung der Internetadresse http://www.wdr.org
im geschäftlichen Zusammenhang, Besitz und privater Gebrauch
sind erlaubt. Die einstweilige Verfügung mit 51-Stunden-Ultimatum
und den Prozeß hat man aber nur durchgezogen, um mich finanziell
fertig zu machen. Um die Domain selbst zu kriegen und Reverse
Domain Hijacking offiziell zu legalisieren - worum es ja ursprünglich
einmal gegangen ist - drohte man mit einem zweiten Prozeß.
Eine Übergabe, die man in der Unterlassungerklärung
innerhalb weniger Tage wollte, konnte man rechtlich nicht verlangen
und sich mit mir außergerichtlich einigen wollte man schon
aus Prinzip nicht. Angeblich verbietet dies der Status einer öffentlich-rechtlichen
Anstalt. "Böse Journalisten" könnten darin
eine verbotene Kooperation einer gebührenfinanzierten Institution
mit einem Privatunternehmen sehen, so der westdeutsche Rundfunk.
Es ist aber anscheinend eher die Aufgabe des öffentlich-rechlichen
Systems, mit Privatleuten bzw -unternehmen auf Hauen und Stechen
zu konkurrieren.
Wobei: anderswo hat das öffentlich-rechliche
System gar keine Probleme, zu kooperieren. So werden die
WISO-Programme von Data-Buhl ja beispielsweise ausdrücklich
mit der gleichnamigen ZDF-Sendung beworben. In dem Fall zahlt
Data-Buhl allerdings Lizenzsummen in Millionenhöhe. Ähnliche
Fälle sind ZDF.MSN (Zweites Deutsches Fernsehen und Microsoft
- inzwischen ist das ZDF auf T-Online als Kooperationspartner
umgestiegen), etliche Schleichwerbungsvereinbarungen
des ZDF mit Kaufhof, VW und der Post sowie alle möglichen
Küchenartikel wie Knoblauchpressen und Kochbücher, die
sich auf die Biolek-Kochsendung des westdeutschen Rundfunks beziehen.
Überall dort ist also eine sogar bezahlte Kooperation kein
Problem. Nur bei mir ist dagegen auch nur das geringste Entgegenkommen
angeblich nach Rundfunk-Staatsvertrag verboten, obwohl da nun
beim besten Willen niemand eine Kungelei gesehen hätte. Aber
ich kann ja auch aus einer Kooperation keinen Nutzen ziehen und
würde daher auch dafür kein Geld ausgeben, selbst wenn
ich es hätte.
Da ich nicht noch einen
Prozeß brauchen kann, habe ich die Domain wdr.org inzwischen
wie von den Rundfunk-Anwälten verlangt aufgelassen. Sie wurde
anschließend übrigens nicht vom westdeutschen Rundfunk
neu registriert (denen ging es wohl doch mehr darum, mich möglichst
spektakulär in die Pfanne zu hauen, als um die angeblich
so wichtige Domain), sondern von einer privaten schweizer Gruppe,
der World Domain
Rights-Organisation. Immerhin: vom dem westdeutschen Rundfunk
verhaßten Amateurfunk ist dort jetzt nicht mehr die Rede.
Dafür allerdings netterweise von diesem und anderen ähnlich
unfairen Domain-Prozessen wie Etoys oder Leonardo. Vielen Dank
an die Schweizer, die ja schon zu Zeiten von Wilhelm Tell schikanösen
Obrigkeiten beherzten Widerstand leisteten.
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