Ab 2013 ist alles besser teurer
Die GEZ heißt nun nicht mehr GEZ und die Rundfunkgebühr Rundfunkbeitrag. Und Sie zahlen jetzt nicht mehr für Radio oder Fernsehen oder Internet, sondern dafür, daß Sie in Deutschland leben, und zwar eine Fernsehgebühr pro Haushalt!
Das ist billiger als bisher, wenn Sie eine Familie mit selbstverdienenen Kindern haben. Es ist aber teuer, wenn Sie bislang gar keinen Fernseher hatten.
Haben Sie ein Gewerbe, so fallen zusätzliche Kosten pro Standort, nach Mitarbeiterzahl und nach Anzahl der Autos an. Wieviele Radios und Fernseher Sie haben, spielt dagegen keine Rolle mehr.
Somit hat sich der Umbau von Geräten, wie ich ihn hier angeboten hatte, erledigt.
Es gibt aber nach wie vor Problemfälle, auf die ich Sie hinweisen möchte:
- Das Auto bleibt eine Gebührenfalle. Einerseits für Firmen mit vielen Autos wie Autovermietungen. Andererseits wird ein Auto rundfunkbeitragspflichtig, sobald Sie es gewerblich benutzen, wobei insbesondere der Südwestrundfunk in der Vergangenheit extrem kreativ war und schon das einmalige Einkaufen von Ton für die Töpferei der Ehefrau mit dem Privatauto des Mannes so einstufte.
- Zweitwohnungen werden leicht mit einem zweiten Beitrag belegt.
Alles Nachfolgende bezieht sich auf die Situation bis Ende 2012 und ist nicht mehr aktuell, so die neuen Gesetze Bestand haben. Ich lasse es nur informationshalber stehen. Radio- und Fernseherumbauten zum Zwecke der Gebührenersparnis biete ich nun logischerweise nicht mehr an.
Sie sitzen
höchstwahrscheinlich auf einer tickenden Zeitbombe!
Die meisten Privatleute,
Behörden und Unternehmen haben keinen Überblick über
die Rechtslage. Wenn dann ein Rundfunkgebühren-Kontrolleur auftaucht oder sich
gar inkognito einschleicht, wird es teuer!
- Ein Besucher
interessiert sich für die Jugendarbeit der lokalen Kirche.
Der Pfarrer führt ihn stolz durch die Räume. In einer
Abstellkammer steht ein alter Fernseher. Den hat die Kirche
vor fünf Jahren gespendet bekommen; ab und zu werden den
Jugendlichen darauf Videos vorgeführt, wobei der Pfarrer
seinen Videorekorder von zuhause mitbringt. Einen Antennenanschluss
gibt es nicht. Der nette Besucher zückt plötzlich
seinen Ausweis und mit der Jugendarbeit ist erstmal Schluss:
Der gesamte für 2003 vorgesehene Etat geht nun an die GEZ
- als Nachzahlung für fünf Jahre Fernsehen! Der Fernseher
wandert auf den Sperrmüll, wobei einer der Jugendlichen
noch aus Wut über das Ganze das unschuldige Gerät
mit einem Hammer traktiert. Folge: Die Bildröhre implodiert.
Da der Jugendliche Brillenträger ist, wird er von den Splittern
nur an Backe und Ohr verletzt.
- Ein freier
Journalist bekommt Besuch: Der Herr vom Rundfunk ist da! Da der
Journalist brav seine Gebühren zahlt, fühlt er sich
sicher und läßt den Herrn in die Wohnung. Der Journalist
schreibt über Medien und hat in seinem Arbeitszimmer einen
Monitor mit Videorekorder. Leider beide mit TV-Empfangsteil.
Außerdem hat die kleine Tochter den Radiorekorder mit
der Pumuckl-Kassette im Büro stehen lassen. Macht zusätzlich
zweimal Fernsehen und zweimal Radio, denn im Arbeitsraum stehende
Geräte sind nicht von der Rundfunkgebühren-Anmeldung des Haushalts abgedeckt
und auch das Autoradio zählt extra, denn der Wagen wird
steuerlich angegeben.
- Eine Universität
hat seit 2 Jahren ein Videostudio, in dem die Studenten Filme
schneiden können. Dokumentationen zu erstellen macht viel
Spaß. Neben drei Kameras, die die Studenten ausleihen
können, sind zum Schneiden zwei Aldi-PCs mit Videosoftware
sowie fünf Videorekorder und insgesamt neun Monitore vorhanden
- Fernseher, die teils von den Studenten gespendet wurden. Ein
Dokumentarfilm wird in der lokalen Zeitung lobend erwähnt
und dabei auch das Studio erwähnt. Ein Mitarbeiter der GEZ liest den
Artikel. Nun wird es teuer für die Uni, denn außer
den Kameras haben alle Geräte TV-Empfangsteile und er kann
pro Gerät, also insgesamt 16 mal, für zwei Jahre Fernsehgebühren
nachkassieren, obwohl niemand im Videostudio je ferngesehen
hat - es hat nicht einmal einen Antennenanschluss. Die Universität
schließt das Studio umgehend, der beliebte Kurs "Videoaufnahme
und -schnitt" wird abgesetzt, der veranstaltende Professor
gerügt.
- Ein freundlicher
Herr "vom Rundfunk" will den Firmenchef interviewen
- und
ist doch nur aufs Kasse machen aus
- Ein Pärchen
lebt seit sieben Jahren unverheiratet zusammen und zahlt auch
brav ihre Rundfunkgebühren, doch jeder hat seine eigenen Radio- und Fernsehgeräte
mitgebracht - der nette Herr vom Rundfunk verlangt einmal komplette
Nachzahlung für TV und Radio für sieben Jahre!
- Eine WG
mit fünf Bewohnern hat zwar nur einen Fernseher mit eingebautem
Videorekorder, doch der wird je nach Bedarf in die jeweiligen
Zimmer geschleppt, was der einzig anwesende Bewohner noch völlig
verpennt zugibt, als die Rundfunkgebührenkontrolldame ihn morgends beim Kaffee überrascht.
Sie kann nun viermal nachkassieren.
- Weitere Beispiele: FAZ: "Wie im Krimi" - Die Methoden der GEZ
Wann
brauche ich das?
Immer dann, wenn ein
Gerät Radio oder Fernsehen empfangen kann und damit Gebührenpflicht
verursacht, Sie die Empfangsfunktion jedoch gar nicht brauchen
können. Einige Beispiele:
- Wenn Sie den Fernseher
privat nur als Monitor für die Playstation oder zum Videogucken
verwenden wollen - hier würde sonst eine Fernsehgebühr
fällig!
- Wenn Sie einen Fernseher
und Videorekoder im Konferenzraum eines Büros installieren,
um dort Firmenpräsentationen vorzuführen - hier würden
sogar zwei Fernsehgebühren fällig, da gewerbliche
Nutzung, auch wenn Sie gar keine Antenne anschließen
- Wenn Sie gewerblich
Videofilme erstellen und/oder schneiden und dazu mehrere Videorekorder
und Fernseher als Monitore in einem Arbeitsraum installiert
haben - hier wird sonst, da gewerblich, eine Fernsehgebühr
PRO GERÄT fällig!
- Wenn Sie einen Radiorekorder
in Ihren Büroräumen stehen haben, damit aber nur Kassetten
und/oder CDs hören wollen - hier würde sonst auch
dann eine Radiogebühr fällig, wenn Sie Ihr Gerät
zuhause angemeldet haben
- Wenn Sie ein Autoradio
in einem Firmenfahrzeug haben, jedoch weder auf Verkehrsmeldungen
noch Radioempfang Wert legen - Geräte, die gewerblich benutzt
werden oder in Büroräumen stehen sind stets gebührenpflichtig
- Wenn Sie ein Handy
besitzen, das zusätzlich Radioempfang bietet und dieses
nicht ausschließlich privat nutzen
- Wenn Sie einen Receiver
oder eine Stereoanlage besitzen, aber nur CDs hören
Es macht allerdings
selbstredend keinen Sinn, beispielsweise ein reines Radiogerät
ohne auch nur einen Plattenspieleranschluß umzubauen - ein
Radio, das nicht mehr empfängt, wäre Elektronikschrott
Warum
dieses Angebot?
Ich
habe - wie jeder brave Deutsche - jahrelang meine Radio- und Fernsehgebühren
an die Gebühreneinzugszentrale GEZ gezahlt. Ja, ich war sogar
so blöd, mich freiwillig anzumelden zu einer Zeit, als man
vom Einwohnermeldeamt noch nicht zwangsgemeldet wurde. Es gab
ja auch durchaus Programme bei den öffentlich-rechtlichen
Sendern, die ich schätze - Arte und 3sat.
Leider betrachtet mich
der öffentlich-rechtliche Rundfunk wegen eines fiesen
Streits um meine E-Mail bzw. die dafür verwendete Adresse
inzwischen als kommerziellen Gegner. Das macht mir nicht nur meinen
heutigen Beruf sehr schwer - als Journalist habe ich nun einmal
auch mit Radio und Fernsehen zu tun -, es hat mich auch viel Geld
gekostet, wie jeder mit genügend Zeit und ohnehin schon schlechter
Laune gerne hier nachlesen kann.
Da ich deshalb meinem
selbsternannten Feind nicht mehr Geld in den Rachen stopfen will
als gesetzlich unvermeidlich ist und ohnehin kein großer
Fernsehfreund bin, habe ich meine eigenen Videogeräte "kastriert"
- also die Fernsehempfangsmöglichkeit abgeschaltet - und
erfolgreich bei der GEZ abgemeldet. Seitdem zahle ich nur noch
Radio - denn das möchte ich nicht missen, auch wenn es selten
öffentlich-rechtliche Sender sind, sondern meistens das private
Radio Caroline
aus England, auf dem auch meine
eigene Sendung läuft und die Rockantenne
aus Unterföhring.
Und da ich in meinem
Hauptberuf nun nicht mehr so gut verdiene, besinne ich mich auf
die Ursprünge und mache wieder in Sachen Hardware. Auch,
wenn ich damit nicht reich werde. Aber es ist mir ein Bedürfnis.
Immer wieder werden Leute aus
Unkenntnis viel Geld für fast oder gar nicht genutzte Geräte
los und schieben jahrelang einen Haß auf ARD, ZDF &
GEZ. Da finde ich es sinnvoller, die Geräte vorher der zugegeben
unbefriedigenden Rechtslage anzupassen.
Wie
ist die Rechtslage?
Ziemlich
absurd, aber durch einige Grundsatzurteile zugunsten der GEZ
fest zementiert:
- Jedes Gerät,
das theoretisch empfangen kann - also einen funktionsfähigen
Empfangsteil besitzt - ist gebührenpflichtig
- Ob tatsächlich
eine Empfangsmöglichkeit existiert - also ein Antennenanschluß
möglich ist und überhaupt ein Sender in Reichweite
ist - ist dagegen unerheblich
- Privat ist in einer
Familie (verheiratete Partner, Kinder ohne eigenes Einkommen)
nur je ein TV- und ein Radiogerät anzumelden. Die Radiogebühr
wird vom TV mit abgedeckt
- Unverheiratete Partner,
WGs, Kinder mit eigenem Einkommen müssen alle Geräte
auf den jeweiligen Besitzer anmelden.
- In Firmen zählt
jedes Gerät einzeln, egal, ob dieses der Firma oder einem
Mitarbeiter privat gehört. Fernseher mit Videorekorder
sind hier zwei Geräte!
- Hierzu zählen
auch Geräte in Arbeitszimmern von Freiberuflern oder steuerlich
als Firmenwagen eingestuften Kfz.
- Nicht (mehr)
empfangsfähige Geräte sind allerdings auch nicht (mehr)
gebührenpflichtig!
Weitere
Fragen und Antworten
Aber
ich sehe doch nur Privatsender?
Was Sie
sehen und ob Sie ihren Fernseher überhaupt benutzen, ist
der GEZ egal. Sie zahlen für den Besitz.
Bei mir
gehen nur Privatsender rein, muß ich trotzdem zahlen?
Leider
ja, auch wenn Sie überhaupt keinen Empfang haben, müsen
Sie zahlen, solange das Gerät technisch dazu imstande wäre
Ich zahle
doch schon an Premiere und die Kabelgesellschaft!
Das ist
der GEZ egal, die müssen Sie immer zahlen, egal, wer sonst
noch Geld von Ihnen bekommt
Bei uns
in Berlin gibt es nur noch Digitalfernsehen (DVB-T). Ich kann
nichts mehr empfangen und bevor ich mir eine Settopbox anschaffe,
nehme ich den Fernseher nur noch zum Video gucken. Es liegen eh'
noch so viele ungesehene Kassetten herum. Kann ich da abmelden?
Nein,
der Fernseher und der Videorekorder haben ja noch ein funktionsfähiges
(Analog-)Empfangsteil und sind damit gesetzlich gebührenpflichtig.
Muß
ich für meinen neuen Aldi-PC zahlen?
Leider
ja: Eine TV- oder Radio-Karte im PC kostet.
Was qualifiziert
Sie zum Umbau meiner Geräte?
Ìch
habe Nachrichtentechnik/Elektrotechnik studiert, jahrelange Berufserfahrung
in der Elektronik und Funktechnik sowie eine Amateurfunklizenz
(DL2MCD).
Was bauen
Sie genau um?
Das ist
mein Geschäftsgeheimnis. Ich will es Ihnen schon deshalb
nicht sagen, weil Sie sonst möglicherweise versuchen, nach
erfolgreicher Abmeldung den Umbau rückgängig zu machen,
um schwarz zu hören oder zu sehen. Das wäre nicht nur
illegal, sondern auch hoch gefährlich, da Nicht-Fachleute
im Inneren von Elektrogeräten nichts verloren haben (Abstecken
alleine ist nicht sicher!!! Fernseher führen Hochspannung!)
und dabei ihr Leben oder gar das Unbeteiligter riskieren könnten.
Können
Sie auch Handys umbauen?
Prinzipiell
ja. Im Handy den Radio-Empfangsteil zu finden ist allerdings nicht
immer einfach. Hier ist auch eine Wiederherstellung, wenn Sie
es sich anders überlegen sollten, nicht mehr möglich.
Falls ein Umbau nicht möglich sein sollte, wird er natürlich
auch nicht berechnet.
Können
Sie auch Sat-Receiver umbauen - ich will damit nur Radio hören
und nicht fernsehen?
In diesem
Fall würde ich das Videosignal abschalten, da der eigentliche
Empfang ja weiter nötig ist und der Satellitenempfänger
dabei nicht zwischen Radio- und Fernsehkanälen unterscheidet.
Damit entfallen jedoch auch etwaige Bildschirmmenüs. Sie
müssen also sicher sein, daß die Bedienung des Geräts
auch ohne angeschlossenen Bildschirm noch möglich ist.
Für den dann noch möglichen Fernsehtonempfang fällt
keine Fernsehgebühr an, nur die einfache Rundfunkgebühr für Radio. Damit ist so ein Umbau auch für
von Blinden benutzte Geräte nützlich.
Können
Sie auch Computer umbauen?
Ja.
Ich spare
mir den Umbau und melde einfach so ab!
Sie müssen
bei der Abmeldung mit Ihrer Unterschrift versichern, dass Ihr
Gerät umgebaut ist oder Sie keines mehr besitzen. Wenn Sie
da schwindeln, kostet das 1000 Euro. Kein gutes Geschäft.
Es kann auch sein, daß Sie den Käufer des Geräts
oder den Umbau belegen müssen.
Entfallen
mit dem Umbau sofort die Gebühren?
Nein,
Sie müssen sich dann ja abmelden und damit rechnen, daß
die GEZ zusammen mit Ihrer lokalen Rundfunkanstalt die Sache durchaus
noch einige Wochen hinauszögert. Erst, wenn die Abmeldung
akzeptiert ist, entfällt die Gebührenpflicht.
Können
Sie mir garantieren, daß ich nach dem Umbau keine Gebühren
mehr zahlen muß?
Nein,
leider nicht. Das entscheidet Ihre lokal zuständige öffentlich-rechtliche
Rundfunkanstalt - und die wird Sie nicht so einfach gehen lassen.
Sie müssen da hartnäckig sein und mit Diskussionen rechnen.
Nach 1-2 Briefwechseln, die allerdings einige Wochen dauern können,
ist das Thema aber normalerweise ausgestanden. Verweigern können
die Ihnen das nicht.
Was, wenn
ich später wieder Lust auf Radio/Fernsehen habe?
Ich kann
die Geräte auch wieder empfangsfähig machen - allerdings
nicht mit einem kurzen Handgriff, denn sonst wäre der Umbau
nicht rechtsgültig. Ein Gerät darf ja gerade nicht mit
ein paar Handgriffen wieder empfangstüchtig werden. Deshalb
werden hier pauschal 60 € fällig.
Ist auch
Umbau auf Rechnung möglich?
Nur bei
gewerblichen Kunden oder Behörden, Universitäten etc.
und einer Mindestanzahl von zwei Geräten. Sonst bitte Vorkasse
oder vor Ort bezahlen.
Ich überweise
Ihnen das Doppelte und Sie senden mir nur das Zertifikat, bauen
meine Geräte aber nicht um?
Nein,
das mache ich ganz bestimmt nicht.
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